Niedersachsen klar Logo

ArL Lüneburg leitet Raumordnungsverfahren für die geplante 380-kV-Leitung Dollern-Landesbergen ein

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg hat am heutigen Freitag, 21.04.2017, das Raumordnungsverfahren für eine neue 380 kV Höchstspannungsleitung zwischen Dollern und Landesbergen einschließlich eines neuen Umspannwerks im Raum der Grafschaft Hoya eingeleitet. Die neue Leitung ersetzt die bisherige 220-kV-Leitung und dient der Netzverstärkung. Das Raumordnungsverfahren hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens zu prüfen. Es schließt eine Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt-Schutzgüter ein.

Eine wichtige Aufgabe des Raumordnungsverfahrens besteht in der vergleichenden Bewertung möglicher Trassenverläufe. Grundsätzlich strebt der Betreiber TenneT an, für den Ersatzneubau die bestehende Trasse der heutigen 220-kV-Leitung zu nutzen. In einigen Abschnitten ist dies jedoch nicht möglich, weil z.B. Wohnsiedlungsbereiche gequert werden. Für diese Fälle hat TenneT alternative Trassenführungen untersucht. In den heute veröffentlichten Antragsunterlagen lässt sich nachlesen, welche raumbedeutsamen Vor- und Nachteile mit den einzelnen Trassenvarianten verbunden sind und wie TenneT hierauf aufbauend seine Vorzugsvariante für die Führung der neuen Leitung begründet. Ebenso beinhalten die Antragsunterlagen eine vergleichende Darstellung der Standortalternativen für das geplante neue Umspannwerk.

Das Raumordnungsverfahren umfasst eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.). Es dient zugleich der frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit. Bei den berührten Einheits- und Samtgemeinden werden deshalb in Kürze die Verfahrensunterlagen einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei den Gemeinden zum Vorhaben äußern. Diese geben die eingegangenen Stellungnahmen an das ArL Lüneburg als zuständige Raumordnungsbehörde weiter.

Zur Vereinfachung des Verfahrens können die Stellungahmen auch in elektronischer Form direkt an die E-Mail-Adresse der Landesplanungsbehörde (rov-p24@arl-lg.niedersachsen.de) abgegeben werden.

Die Antragsunterlagen können auch im Internet eingesehen werden unter

www.arl-lg.niedersachsen.de (unter „Strategie und Planung“ und „Raumordnung“)

Als zusätzlichen Service bietet das ArL Lüneburg in Zusammenarbeit mit den Unteren Landesplanungsbehörden der Landkreise verfahrensbegleitend Bürgersprechstunden an. Diese bieten Interessierten vor Ort die Möglichkeit, Erläuterungen zu den Antragsunterlagen einzuholen und Nachfragen zum Verfahren zu stellen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um vorherige Anmeldung gebeten (Tel.: 04131-151326).

Nienburg, 11. Mai 2017, 14:00 – 18:00 Uhr

Kreishaus am Schloßplatz
Gebäude A, Kleiner Sitzungssaal, Zimmer 244
31582 Nienburg

Verden, 17. Mai 2017, 14:30 – 17:30 Uhr

Kreishaus Verden, Raum 0.151,
Lindhooper Straße 67, Eingang Ost
27283 Verden (Aller)

Rotenburg, 18. Mai 2017, 14:00 – 17:00 Uhr

Kreishaus Rotenburg,
Raum „Stuhm“ (2. OG, Zimmer Nr. 211)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)

Stade, 22. Mai 2017, 14:00 – 18:00 Uhr

Kreishaus Stade,
Sitzungssaal Oste (Raum A 103)
Am Sande 2
21682 Stade


Fachansprechpartner für diese Pressemitteilung ist:

Dr. Stefano Panebianco
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Tel.: +49 4131 151321
Email: stefano.panebianco@arl-lg.niedersachsen.de
www.arl-lg.niedersachsen.de

Hintergrund

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Ersatz der bestehenden 220-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Stade und Landes­bergen durch eine leistungsstärkere 380-kV-Höchstspannungsleitung. In diesem Zuge ist auch ein neues Um­spannwerk im Raum der Grafschaft Hoya mit netztechnischer Anbindung an das bestehende Umspannwerk Wechold zu errichten. Gesetzliche Grundlage für die geplante 380-kV-Leitung Stade-Landesbergen ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), das für dieses Vorhaben einen vordringlichen Bedarf festgestellt hat (BBPlG 2013, Vorhaben Nr. 7).

Das Raumordnungsverfahren wird mit der so genannten „Landesplanerischen Feststellung“ abgeschlossen. Damit stellt das ArL Lüneburg als verfahrensführende Raumordnungsbehörde unter anderem fest, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und zu welchem Ergebnis die Prüfung der Standort- und Trassenalternativen geführt hat. Der landesplanerischen Feststellung kann man darüber hinaus entnehmen, wie die von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

An das Raumordnungsverfahren wird sich in 2018 das Planfeststellungsverfahren anschließen, in dem die konkreten Details der neuen Stromleitung - u.a. Maststandorte, -typen und -höhen - festgelegt werden. Die Landesplanerische Feststellung ist im Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen. Sie hat gegenüber dem Vorhabenträger TenneT und gegenüber Einzelnen jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wird bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr liegen.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln