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Städtebauförderung

Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung in Städten und Gemeinden wird seit 1971 gemeinsam von Bund und Ländern gefördert.

Ziel städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen ist die Behebung städtebaulicher Missstände sowie die Bewältigung städtebaulicher Funktionsverluste in festgelegten Erneuerungsgebieten durch den Einsatz von Fördermitteln. Diese sind mit Maßnahmen und Programmen anderer Träger zu koordinieren und zu bündeln.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg berät die Antragsteller im Antragsverfahren, spricht die Förderungen aus und begleitet die Projekte.

Neustrukturierung in 2020

Die Städtebauförderung wird zurzeit für die Förderung ab dem Programmjahr 2020 mit dem Ziel der Weiterentwicklung, Entbürokratisierung und Flexibilisierung überarbeitet und neu strukturiert.

Strukturell wird dabei die Konzentration auf drei Programme bei gleichzeitiger Einstellung der bisherigen Programme im Vordergrund stehen. Inhaltlich werden die neuen Programme an die aktuellen Bedarfe angepasst werden, ohne die bisherigen Förderinhalte zu begrenzen. Neben den bisherigen Fördervoraussetzungen der Gebietsausweisung und der Erstellung eines integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes werden jedoch künftig Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der grünen Infrastruktur als weitere zwingende Fördervoraussetzung erforderlich sein.

Inhaltlich wird dabei das neue Programm „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ die ehemaligen Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Kleinere Städte und Gemeinden, sowie teilweise Gesamtmaßnahmen des ehemaligen Programms Zukunft Stadtgrün fortentwickeln und bündeln.

Möglichst unbürokratische Überleitung

Das Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ entwickelt das bisherige Programm Soziale Stadt fort und im neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ werden die bisherigen Förderinhalte des ehemaligen Programms Stadtumbau sowie teilweise des Programms Zukunft Stadtgrün weiterentwickelt.

Übergangsvorschriften werden eine möglichst unbürokratische Überleitung der Fortsetzungsmaßnahmen in die neue Programmstruktur sicherstellen. Gebietsabgrenzungen und städtebauliche Entwicklungskonzepte, sowie die Kosten- und Finanzierungsübersichten werden dabei als Grundlage der Förderung fortgelten.


Ansprechpartnerinnen:

Anke Kellermann

Telefon: 04131 - 15- 1322

Birgit Gutt

Telefon: 04131 - 15 - 1329






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