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Raumordnungsverfahren in Vorbereitung (November 2020)

Die Stadt Soltau plant die Erweiterung des Designer Outlets Soltau von bisher 9.900 m² Verkaufsfläche auf 15.000 m² Verkaufsfläche und möchte hierfür den zugehörigen Bebauungsplan ändern. Weil das Landes-Raumordnungsprogramm die Verkaufsfläche auf 10.000 m² begrenzt, hat die Stadt Soltau ein Zielabweichungsverfahren bei der obersten Landesplanungsbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) beantragt. Als Grundlage für das Zielabweichungsverfahren soll zunächst ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden, um die Raumverträglichkeit der geplanten Erweiterung bewerten zu können.

Den Auftakt zum Raumordnungsverfahren bildet üblicherweise eine Antragskonferenz, die aufgrund der aktuellen Situation (Kontaktbeschränkungen wegen COVID-19) durch Telefon-/Videokonferenzen ersetzt wird. Diese finden am 23.11.2020 statt. Hier berät das ArL Lüneburg mit der Stadt Soltau, den beauftragten Gutachtern sowie weiteren Behörden, Verbänden und Institutionen Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf des Raumordnungsverfahrens. Dabei geht es insbesondere um den „Untersuchungsrahmen" - also die Frage, welche Auswirkungen im Raumordnungsverfahren mit betrachtet werden sollen und welche Daten hierfür zur Verfügung stehen bzw. noch zu erheben sind. Zudem erhalten die berührten Stellen Gelegenheit, sich schriftlich zum vorgeschlagenen Untersuchungsrahmen zu äußern.

Zur Vorbereitung auf die Beratung am 23.11.2020 hat die Stadt Soltau eine Unterlage vorbereitet, der verschiedene Anhänge beigefügt sind.

Stand: 30.10.2020


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