Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Dr. Stefano Panebianco
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1321
Im Norden Niedersachsens geht die Planung für eine weitere, neue Stromleitung an den Start: Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren (ROV) für die neue 380-kV-Leitung zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West und der Samtgemeinde Sottrum eröffnet. Diese 380-kV-Freileitung soll von Elsfleth (Landkreis Wesermarsch) über das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen und die Landkreise Osterholz und Verden bis zur Samtgemeinde Sottrum (Landkreis Rotenburg-Wümme) verlaufen und die bisherige 220-kV-Leitung ersetzen.
Das Bundesbedarfsplangesetz regelt, wo in Deutschland neue Stromleitungen errichtet werden müssen, um dem wachsenden Bedarf an Kapazitäten für den Stromtransport gerecht zu werden. Dieses Gesetz bestätigt den Bedarf für den Ersatz der bestehenden 220-kV-Leitung zwischen Conneforde und Sottrum (Vorhaben Nr. 56).
Der geplante Leitungsneubau orientiert sich dabei grundsätzlich an der Bestandstrasse. Um Siedlungsabstände zu erhöhen und Belastungen im Naturraum zu verringern, sind aber in Teilbereichen auch Abweichungen von der Bestandstrasse vorgesehen. Dies gilt insbesondere für den Abschnitt zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West (Landkreis Wesermarsch) und dem Gebiet der Gemeinde Lilienthal (Landkreis Osterholz).
Teil der Planung ist auch der Neubau von zwei Umspannwerken: eines im Bereich der Samtgemeinde Sottrum, ein weiteres im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen.
Als nächster Schritt startet nun das Raumordnungsverfahren für den in Niedersachsen gelegenen Teil des Vorhabens. Damit erhalten sowohl die berührten öffentlichen Stellen, wie zum Beispiel Städte, Gemeinden und Landkreise, als auch Privatpersonen die Gelegenheit, ihre Hinweise zu der Planung bis zum 11.09.2023 an das ArL Lüneburg zu richten. Zur Vereinfachung des Verfahrens bittet das ArL Lüneburg darum, die Stellungnahmen in elektronischer Form an
rov-coso@arl-lg.niedersachsen.de
zu senden.
Die Verfahrensunterlagen für dieses Vorhaben hat der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH erstellt. Sie bestehen u.a. aus dem Erläuterungsbericht, einer Raumverträglichkeitsstudie, einem UVP-Bericht und einem Vergleich von ernsthaft in Betracht kommenden räumlichen Alternativen für die neue Stromleitung und das neue Umspannwerk im Bereich der Samtgemeinde Sottrum. Diese Verfahrensunterlagen stehen jetzt auf der Website des ArL Lüneburg zum Download bereit (www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-coso).
Für die Teile des Vorhabens, die im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen liegen, führt das ArL Lüneburg wegen fehlender Zuständigkeit kein ROV durch. Diese Teile des Vorhabens sind jedoch in den Verfahrensunterlagen mit dargestellt, um die Auswirkungen des Vorhabens grenzübergreifend abbilden zu können.
In den veröffentlichten Verfahrensunterlagen lässt sich nachlesen, welche raumbedeutsamen Vor- und Nachteile mit den einzelnen Trassenalternativen verbunden sind. Ebenso beinhalten die Verfahrensunterlagen eine Analyse der Standortalternativen für den geplanten Neubau des Umspannwerks in der Samtgemeinde Sottrum.
Zum Hintergrund:
Die Genehmigung neuer, großer Infrastrukturprojekte erfolgt in der Regel in mehreren Schritten. In einem vorbereitenden Verfahren prüft das Raumordnungsverfahren, ob und wo die neue Stromleitung und das neue Umspannwerk raum- und umweltverträglich errichtet werden können. Das Raumordnungsverfahren sieht – ebenso wie das spätere Planfeststellungsverfahren – eine Beteiligung der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit vor. Dafür muss der zuständige Netzbetreiber TenneT TSO GmbH zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeiten. Da diese nunmehr vollständig vorliegen, leitet das ArL Lüneburg das Beteiligungsverfahren ein. Die Verfahrensunterlagen werden öffentlich im Internet bereitgestellt. Ergänzend werden sie für die Dauer eines Monats öffentlich beim ArL Lüneburg und beim SKUMS in Bremen ausgelegt. Ort und Zeit der Bereitstellung der Verfahrensunterlagen im Internet und der Auslegung der Verfahrensunterlagen wurden am 28.06.2023 öffentlich bekannt gemacht.
Das spätere Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, die sogenannte Landesplanerische Feststellung, ist eine wichtige Grundlage für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren, das von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durchgeführt wird.
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Dr. Stefano Panebianco
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1321