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Sanierung der Stader Altstadt wird erneut gefördert

Landesbeauftragte überreichte Aufnahmebescheid zur Städtebauförderung


Monika Scherf überreichte den Aufnahmebescheid an Bürgermeisterin Silvia Nieber.
Monika Scherf überreichte den Aufnahmebescheid an Bürgermeisterin Silvia Nieber.

Stade. Einen wichtigen Förderbescheid hat die Landesbeauftragte Monika Scherf bei ihrem Besuch am 12. August 2019 in Stade an Bürgermeisterin Silvia Nieber übergeben. Die Hansestadt wird mit dem städtebaulichen Erneuerungsgebiet „Altstadt“ erneut aufgenommen in das Städtebauförderungsprogramm des Landes – und bekommt mit dem Bescheid eine erste Fördermittelrate in Höhe von 610.000 Euro.

„Die historische Altstadt von Stade ist auf den ersten Blick eine der schönsten in Norddeutschland“, sagte Monika Scherf bei der Übergabe an Bürgermeisterin Silvia Nieber. Die umfangreichen Planungsunterlagen, die die Stadt vor der Programmaufnahme vorgelegt hatte, hätten allerdings gezeigt, dass es an vielen Stellen des rund 12 Hektar großen Altstadtkerns erheblichen Sanierungsbedarf gebe. Dazu gehöre die Beseitigung von städtebaulichen Mängeln an denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Gebäuden, die Erneuerung von Pflastersteinen und des Stadtmobiliars sowie die Sanierung der historischen Uferbefestigungen entlang des Schwingekanals. „Es ist wichtig, dass wir uns um die historischen Altstädte kümmern und diesen Teil lebendiger Geschichte zukunftsfähig machen“, so Scherf.

Sie und ihr Team des Amtes für regionale Landesentwicklung mit Hauptsitz in Lüneburg kümmern sich unter anderem um die Bewilligung von Fördermitteln, die häufig von der EU, in diesem Fall aber von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden. „Das Besondere an der Städtebauförderung ist, dass die Kosten jedes Jahr in Raten bewilligt werden. Eine umfangreiche Sanierung wie hier in Stade wird sich über viele Jahre hinziehen. Wir haben einen Sanierungszeitraum von zehn Jahren vorgesehen“, erläutert Gundolf Hochschulz vom Amt für regionale Landesentwicklung. Die Höhe der Raten richte sich dabei jeweils nach dem Sanierungsfortschritt. Zwei Drittel der Kosten sollen durch Fördermittel von Bund und Land aufgebracht werden. Für die Sanierung der Altstadt sind derzeit rund 14 Millionen Euro veranschlagt, rund 4,5 Millionen Euro werden von der Hansestadt Stade finanziert.

„Wir freuen uns sehr über die Aufnahme in das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“, so Silvia Nieber. „Die Förderung gibt der Hansestadt Stade die Möglichkeit, öffentliche Mittel innerhalb des abgegrenzten Fördergebietes in der Altstadt konzentriert und zielgerichtet einzusetzen, um die wertvollen historischen Strukturen einerseits zu erhalten und andererseits die Funktion als zentraler Versorgungsbereich (Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie, etc.) zu sichern, zu stärken und weiterzuentwickeln.“

Die Hansestadt Stade hat bereits Erfahrung mit städtebaulichen Sanierungsvorhaben. Bereits von 1972 bis 2006 wurde die historische Altstadt saniert. Weitere städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen betreffen das „Altländer Viertel“, die Stadtteile „Hahle“ und „Bützfleth“, sowie die „Harschenflether Vorstadt“. Diese Maßnahmen werden noch einige Jahre fortgesetzt; die aktive Umsetzung der Gesamtmaßnahme „Bützfleth“ soll bis Ende 2020 abgeschlossen werden, die Umsetzungen im „Altländer Viertel“ sollen bis Ende 2021 fertiggestellt sein.

Zur Sache:

Städtebauliche Erneuerungsvorhaben werden im öffentlichen Interesse durchgeführt und aus Mitteln des Bundes und des Landes mit zwei Dritteln der zuwendungsfähigen Kosten unterstützt. Bund und Land tragen die Förderung je zur Hälfte. Das letzte Drittel zuwendungsfähiger Kosten muss die Gemeinde aus Eigenmitteln aufbringen. Die Förderung ist laut Gesetz beschränkt auf investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen.

In den elf Landkreisen des Amtsbezirks des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg gibt es aktuell 64 städtebauliche Erneuerungsvorhaben. Landesweit sind es 275 Verfahren. Einige stehen kurz vor dem Abschluss, andere haben erst in diesem Jahr begonnen.

Im Programmjahr 2019 stellen Bund und Land gemeinsam für Niedersachsen neue Städtebaufördermittel in Höhe von 121,6 Mio. Euro zur Verfügung; im Jahr 2018 waren es 121,4 Mio. Euro.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.08.2019
zuletzt aktualisiert am:
03.08.2020

Ansprechpartner/in:
Manuela Gaedicke

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: +49 (0) 4131 15 - 1340

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