21.04.2016
Beschleunigten Zusammenlegung Hammeniederung II
Landkreis Osterholz
Bremerhaven, den 20.04.2016
Az.: 4.11-611-2106
Beschleunigte Zusammenlegung Hammeniederung II, Landkreis Osterholz
6. Anordnung
In der Beschleunigten Zusammenlegung Hammeniederung II, Landkreis Osterholz
wird aufgrund des § 8 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl.I S. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), in Ergänzung des Beschlusses des Amtes für Agrarstruktur Bremerhaven, jetzt Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg -Geschäftsstelle Bremerhaven vom 24.07.2000 sowie der 1. Anordnung vom 26.07.2007, der 2. Anordnung vom 16.12.2008 der 3. Anordnung vom 21.01.2009, der 4. Anordnung vom 02.11.2009 und der 5. Anordnung vom 22.04.2010 die Zuziehung der folgenden Flurstücke angeordnet:
Zuziehung:
Stadt Osterholz-Scharmbeck
Gemarkung Teufelsmoor
Flur 6 Flurstück 73/3
Durch diese Anordnung vergrößert sich die Verfahrensfläche um 0,0451 ha auf die Gesamtfläche von
1408,9258 ha.
Die neue Verfahrensgrenze ist in einer Gebietskarte dargestellt, die Bestandteil dieser Anordnung ist.
Begründung:
Die Gebietsänderung ist aus vermessungstechnischen und planerischen Gründen erforderlich.
Hinweis:
Die Anordnung wird nach § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zudem im Internet unter folgender Adresse öffentlich bekannt gemacht:
http://www.arl-lg.niedersachsen.de. Bitte folgen Sie dann dem Pfad Startseite/Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen/Geschäftsstelle Bremerhaven.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg oder beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg - Geschäftsstelle Bremerhaven - Borriesstraße 46, 27570 Bremerhaven einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung der Anordnung.
Schlobohm (LS)
Regierungsamtsrat