Niedersachsen klar Logo

Elbe-Weser-Leitung: ArL Lüneburg berät in zwei Videokonferenzen Anforderungen an die Verfahrensunterlagen

Erste vorbereitende Schritte für das im nächsten Jahr anvisierte Raumordnungsverfahren: Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg hat jetzt mit Vertreter*innen von Landkreisen, Gemeinden, Behörden, Kammern und Verbänden erörtert, wie die Verfahrensunterlagen für die neue Elbe-Weser-Leitung und das zugehörige Umspannwerk nördlich von Bremen aussehen sollen.

„Nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz hätte auch eine schriftliche Beteiligung zum Untersuchungsrahmen ausgereicht“, erläutert Christof Seeck, der beim ArL Lüneburg für das Raumordnungsverfahren zuständig ist. „Uns war es aber wichtig, die Methodik der anstehenden Untersuchungen auch direkt mit den Fachleuten besprechen zu können. Daher haben wir ergänzend zwei Videokonferenzen organisiert und freuen uns, dass dieses Angebot so gut angenommen wurde.“ Mehr als 60 Teilnehmer*innen hatten sich bei den beiden Terminen eingewählt.

Ausgangspunkt der Beratungen war der Vorschlag für den Untersuchungsrahmen, den der deutsch-niederländische Netzbetreiber TenneT TSO GmbH vorgelegt hatte. Dieser wurde von den Konferenzteilnehmer*innen im Wesentlichen bestätigt. Ergänzungswünsche gab es unter anderem im Hinblick auf die Datengrundlagen. So forderten Naturschutz-Vertreter, neben den bereits vorhandenen Daten zum Vorkommen von Brut- und Gastvögeln auch weitere, aktuelle Kartierungen vorzunehmen.

Außerdem regten verschiedene Teilnehmer an, weitere Trassenalternativen zur Querung der Weser in den Blick zu nehmen und dabei auch das Zusammenwirken mit dem geplanten Ersatzneubau einer zweiten Stromleitung, die von Elsfleth/West nach Sottrum (Landkreis Rotenburg/Wümme) führt, zu prüfen. Der Hintergrund: Die heutige Stromleitung führt über dicht bebautes Bremer Stadtgebiet, und eine von der TenneT TSO GmbH vorgeschlagene, mögliche Alternative erfordert die Querung eines EU-Vogelschutzgebiets an der Weser.

Die Konferenzteilnehmer*innen nutzten die Gelegenheit darüber hinaus für Fragen zur geplanten technischen Ausgestaltung der Höchstspannungsfreileitung und des Umspannwerkes sowie für erste Hinweise zu den von der TenneT TSO GmbH ins Gespräch eingebrachten Standort- und Korridoralternativen.

Wie geht es weiter?

Das ArL Lüneburg als verfahrensführende Behörde wird die Beiträge aus den Telefon- und Videokonferenzen sowie die schriftlich eingehenden Hinweise auswerten und auf dieser Basis den so genannten Untersuchungsrahmen für die TenneT TSO GmbH festlegen. Sobald die TenneT TSO GmbH die Verfahrensunterlagen für das Raumordnungsverfahren fertig erarbeitet hat, wird das ArL Lüneburg diese auf Vollständigkeit prüfen und dann das Beteiligungsverfahren einleiten. Hier kann sich jede*r Bürger*in zu den Planungen zu Wort melden. Nach derzeitiger Zeitplanung des Vorhabenträgers könnte das Raumordnungsverfahren im dritten Quartal 2022 offiziell starten.

Zum Hintergrund:

Das Bundesbedarfsplangesetz regelt, wo in Deutschland neue Stromleitungen errichtet werden müssen, um dem wachsenden Bedarf an Kapazitäten für den Stromtransport gerecht zu werden. Dieses Gesetz bestätigt den Bedarf für den Neubau der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen Dollern und Elsfleth/West (Vorhaben Nr. 38). Die Bestandsleitung hat eine Länge von circa 100 Kilometern und durchquert von Nordost nach Südwest die niedersächsischen Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch. Zusätzlich verläuft die Bestandsleitung auch durch das Land Bremen. Ergänzend zur neuen Stromleitung, die von TenneT TSO GmbH als „Elbe-Weser-Leitung“ bezeichnet wird, plant der Übertragungsnetzbetreiber außerdem den Neubau eines Umspannwerks nördlich von Bremen, im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen / Schwanewede.

Die Genehmigung neuer, großer Infrastrukturprojekte erfolgt in der Regel in mehreren Schritten. In einem vorbereitenden Verfahren prüft das Raumordnungsverfahren, ob und wo die neue Stromleitung beziehungsweise das neue Umspannwerk raum- und umweltverträglich errichtet werden kann. An das Raumordnungsverfahren schließen sich später die Genehmigungsverfahren an, in der Regel in der Form von Planfeststellungsverfahren.

Das Raumordnungsverfahren sieht – ebenso wie das spätere Planfeststellungsverfahren – eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dafür muss der zuständige Übertragungsnetzbetreiber TenneT zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeiten. Sobald diese vollständig vorliegen, leitet das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg das Beteiligungsverfahren ein. Dies ist derzeit für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Verfahrensunterlagen werden dann für die Dauer eines Monats öffentlich beim ArL Lüneburg ausgelegt. Parallel hierzu erfolgt eine Veröffentlichung im Internet. Ort und Zeit der Bereitstellung der Unterlagen im Internet und der Auslegung der Verfahrensunterlagen werden zuvor öffentlich bekannt gemacht.

Informationen zum Raumordnungsverfahren finden sich hier:

www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-ewl


Hochspannungsleitung   Bildrechte: Adobe Stock
Weitere Infos zum Raumordnungsverfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.07.2021

Ansprechpartner/in:
Christof Seeck

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1324

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln