Artikel-Informationen
erstellt am:
24.08.2026
zuletzt aktualisiert am:
25.08.2026
Osterholz-Scharmbeck. Große Freude bei der Stadt-Osterholz-Scharmbeck. Am (heutigen) Montag hat die Landesbeauftragte Karin Beckmann vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg Vertreterinnen und Vertretern der Stadt einen Förderbescheid in Höhe von 4 Mio. Euro aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" übergeben. Die Fördermittel werden von Bund und Land Niedersachsen je zur Hälfte zur Verfügung gestellt, um die Attraktivität und Lebendigkeit von Städten und Gemeinden zu stärken.
Umfassende städtebauliche Erneuerung des Stadtzentrums
Das Sanierungsgebiet umfasst die Osterholz-Scharmbecker Innenstadt. Zentral im Sanierungsgebiet gelegen finden sich der Marktplatz und die St. Willehadi Kirche im Umfeld der Handelslage und verschiedener gastronomischer Angebote sowie des Stadtparks und Scharmbecker Bachs. Besonders dieser Bereich soll umgestaltet und aufgewertet werden. Die Umsetzung eines barrierefreien Zugangs zum Stadtpark ist bereits erfolgt, die Modernisierung eines Spielplatzes in der Kirchenstraße ist in Planung. So soll die Innenstadt in ihrer zentralen Funktion gestärkt werden, um eine höhere Besucherfrequenz zu erreichen.
„Die Bewilligung dieser Fördermittel ist eine hervorragende Nachricht für Osterholz-Scharmbeck. Wie viele andere Innenstädte, stehen auch wir vor großen Herausforderungen. Mit diesen Mitteln schaffen wir wichtige Impulse, um die Bedingungen für das Wohnen und Leben vor Ort nachhaltig zu stärken und die Lebensqualität für die Menschen zu verbessern“, so Bürgermeister Torsten Rohde.
„Ich freue mich sehr, heute der Stadt Osterholz-Scharmbeck offiziell den Förderbescheid zu überreichen“, sagt Landesbeauftrage Karin Beckmann. „Es ist gut zu sehen, wieviel an vielen Orten in Niedersachsen in der Vergangenheit schon mit Mitteln aus der Städtebauförderung realisiert worden ist, und dass die Förderung weitergeht. Nur so können wir Städte und Gemeinden unterstützen und gezielt in die Infrastruktur, die Lebensqualität und die Attraktivität der Innenstädte und Ortskerne investieren, für die Bedürfnisse heutiger und zukünftiger Generationen“, betont Karin Beckmann.
Großzügige Förderung für nachhaltige Stadtentwicklung in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen fördert gemeinsam mit dem Bund die nachhaltige Entwicklung und Erneuerung von Städten und Gemeinden mit rund 185 Millionen Euro, wobei das Land Niedersachsen die Hälfte des Fördermittelvolumens zur Verfügung stellt. Damit werden Maßnahmen in den Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gefördert.
Hintergrund:
Die Städtebauförderung ist ein zentrales Instrument der Landes- und Bundespolitik zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Das Programm unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen und bietet zugleich eine wirksame Grundlage zur ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Transformation. Die Programmaufnahmemitteilungen erhalten die Kommunen von den Ämtern für regionale Landesentwicklung, die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch die NBank.
Über das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg
Von der Küste bis in die Heide, vom Wendland bis zur Weser: Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg kümmert sich gemeinsam mit Kommunen und anderen Aktiven in der Region um die langfristige Lebens- und Standortqualität in den 11 Landkreisen zwischen Hamburg, Bremen und Hannover. Es ist zentraler Ansprechpartner vor Ort, wenn es um öffentliche Fördermittel geht und sorgt dafür, dass das Geld aus Brüssel, Berlin oder Hannover da ankommt, wo es die Entwicklung der Region dauerhaft stärken kann. Von Raum- und Flurneuordnungsverfahren, über Tourismus und Wirtschaftsförderung, bis hin zu Städtebau und politischer Bildung: Jährlich werden eine Vielzahl von Veranstaltungen zu aktuellen Themen der Landesregierung organisiert, und durchschnittlich 40 Millionen Euro Fördergelder in der EU-Strukturförderung für die ländlichen Räume bewilligt.
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erstellt am:
24.08.2026
zuletzt aktualisiert am:
25.08.2026