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Land unterstützt Kommunen schnell bei Innenstadtentwicklung

Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ umfasst 117 Millionen Euro


Symbolfoto für Shopping in der Stadt   Bildrechte: Adobe Stock

Niedersachsen unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der Pandemiefolgen in den Innenstädten. Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ umfasst 117 Millionen Euro aus der EU-Aufbauhilfe REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und soll Kommunen dabei unterstützen, ihre Innenstädte mit auf die Situation vor Ort zugeschnittenen Konzepten zukunftssicher aufzustellen. Dabei geht es auch um den Einzelhandel, aber noch viel mehr: beispielsweise sollen neue Nutzungen und Aufenthaltsqualitäten ermöglicht und Digitalisierung und Klimaschutz vorangebracht werden. Kurzum: Ziel ist es, dass die Menschen sich den Lebensraum Stadt neu erschließen können.

207 Städte und Gemeinden haben vom 17. Juni bis zum 15. Juli Anträge beim Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung gestellt – und alle konnten positiv beschieden und in das Sofortprogramm aufgenommen werden. Mit nach Einwohnerzahl gestaffelten Budgets zwischen 345.000 und 1,8 Millionen Euro werden die Kommunen nun befähigt, kurzfristig neue Projekte und Konzepte für ihre Innenstädte umzusetzen. Die Projekte müssen bis März 2023 abgeschlossen sein.


An wen richtet sich das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“?

Das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung hat federführend zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft und dem Ministerium für Bauen und Umwelt das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ für alle niedersächsischen Städte und alle Samt- oder Einheitsgemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen mindestens ein Grundzentrum festgelegt ist, entwickelt, die in ihren Innenstädten erheblich von der COVID 19-Pandemie betroffen sind. Auch 13 Verbünde von Einheits- oder Samtgemeinden mit insgesamt über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurden in das Programm aufgenommen. Die Umsetzung der Einzelprojekte darf ausschließlich in Grund-, Mittel- und Oberzentren erfolgen.


Welche Ziele verfolgt das Programm?

Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ hat vielfältige Ziele. Im Großen und Ganzen geht es darum, die Städte und Gemeinden für die Zukunft zu ertüchtigen. Dies kann über neue Geschäftsmodelle und neue Nutzungen in der Innenstadt, Projekte für eine bessere Aufenthaltsqualität, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen oder nachhaltige Verkehrskonzepte geschehen. Insgesamt wurden sechs Handlungsfelder definiert:

  • Handlungsfeld 1: Konzepte und Strategien
  • Handlungsfeld 2: Maßnahmen gegen Leerstand und „Problemimmobilien“
  • Handlungsfeld 3: Handel und Dienstleistungen
  • Handlungsfeld 4: Kultur, Freizeit und Tourismus
  • Handlungsfeld 5: Natur und Klimaschutz
  • Handlungsfeld 6: Verkehr und Logistik

Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?

Ab 18. Oktober 2021 können Einzelprojekte bei der NBank beantragt werden können. Das Besondere: Die Projekte müssen spätestens im März 2023 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen unter:

https://www.nbank.de/

Kontakt

Frau Steinhoff 04131 15 1380

Frau Dr. Nolte 04131 15 1360

oder schreiben Sie uns eine kurze Mail an ARL-LG-Perspektive-Innenstadt@arl-lg.niedersachsen.de


Hinweis auf Beihilferechtliche Beratung im Sofortprogramm Perspektive Innenstadt Bildrechte: ArL LG

Holen Sie sich beihilferechtliche Beratung!

Seit 13. Dezember 2021 bietet das MB im Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ eine beihilferechtliche Beratung zur Projektförderung über die Kanzlei BBG und Partner an. Nutzen Sie hierfür das Formular in der rechten Infospalte. mehr
Hier geht es zum zuständigen Ministerium

Die Anträge stellen Sie bitte direkt beim Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Die Kolleg*innen haben auf ihren Internet-Seiten weitere Infos für Sie bereitgestellt. Beim ArL Lüneburg steht Ihnen als Ansprechpartnerin Daniela Steinhoff unter der Tel. 04131 / 15-1380 zur Verfügung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2021
zuletzt aktualisiert am:
20.10.2022

Ansprechpartner/in:
Frau Daniela Steinhoff

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131 / 15 - 1380

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