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Untersuchungsrahmen für das Raumordnungsverfahren „Elbe-Weser-Leitung“ festgelegt

Für den Bau der neuen Elbe-Weser-Leitung hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg jetzt den so genannten Untersuchungsrahmen festgelegt. In diesem Dokument bestimmt das ArL Lüneburg, welche Informationen die Verfahrensunterlagen für das spätere Raumordnungsverfahren enthalten müssen.

Zum Hintergrund: Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant, die bestehende 380-kV-Stromleitung zwischen Dollern (Landkreis Stade) und Elsfleth (Landkreis Wesermarsch) durch eine neue, leistungsstärkere Freileitung zu ersetzen und sucht hierfür eine raum- und umweltverträgliche Trassenführung. Parallel beabsichtigt TenneT TSO GmbH, ein neues Umspannwerk im Bereich der Gemeinden Schwanewede / Hagen im Bremischen zu errichten.

Grundlage für den Untersuchungsrahmen ist eine Unterlage, die TenneT TSO GmbH für die vorbereitenden Telefon-/Videokonferenzen am 14./15. Juli 2021 vorgelegt hatte. Diese Unterlage enthält einen Vorschlag dafür, welche Informationen in welcher Tiefe für das Raumordnungsverfahren erhoben und aufbereitet werden sollen.

Aus den Telefon-/Videokonferenzen am 14./15. Juli 2021 und den nachfolgenden Hinweisen sowie Stellungnahmen von Gemeinden, Landkreisen und weiteren Trägern öffentlicher Belange hat das ArL Lüneburg jetzt ergänzende Anforderungen an die Verfahrensunterlagen aufgelistet und in einem Schreiben an TenneT TSO GmbH als Untersuchungsrahmen zusammengefasst. Zu den weiteren Untersuchungen, die das ArL Lüneburg festgelegt hat, zählt auch der Auftrag, weitere Trassenalternativen zur Querung der Weser zu entwickeln und zu ermitteln, ob diese raum- und umweltverträglich sind.

Der festgelegte Untersuchungsrahmen für das Raumordnungsverfahren ist - zusammen mit allen weiteren Unterlagen - auf der Website des ArL Lüneburg einsehbar (www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-ewl).

Wie geht es jetzt weiter?

Sowohl bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens als auch bei den dafür vorbereitenden Telefon- und Videokonferenzen im Juli 2021 handelt es sich noch um vorbereitende Schritte für das zukünftige Raumordnungsverfahren. Die Einleitung des Raumordnungsverfahrens ist derzeit für das 3. Quartal 2022 vorgesehen. Dann besteht für jedermann die Möglichkeit, zu den Verfahrensunterlagen für die geplante Stromfreileitung und das neue Umspannwerk Stellung zu nehmen.


Hochspannungsleitung   Bildrechte: Adobe Stock
Weitere Infos zum Raumordnungsverfahren

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.10.2021

Ansprechpartner/in:
Christof Seeck

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1324

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