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Erneutes Beteiligungsverfahren zum erweiterten Standortvergleich für die Errichtung eines Umspannwerks im Raum der Grafschaft Hoya


Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg hat am 21.04.2017 das Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit gemäß § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes und § 9 ff. Niedersächsisches Raumordnungsgesetz für den Leitungsabschnitt Dollern-Landesbergen einschließlich des neuen Umspannwerks im Raum der Grafschaft Hoya eingeleitet und in den berührten Gemeinden einen Monat zur Einsicht auslegen lassen. Infolge des durchgeführten Beteiligungsverfahrens wurde der Standortvergleich für das geplante Umspannwerk um drei zusätzliche Suchräume erweitert.

Dieser erweiterte Standortvergleich und die zugehörigen Antragsunterlagen sind Gegenstand des zweiten Beteiligungsverfahrens. Das zweite Beteiligungsverfahren ist auf diesen Verfahrensgegenstand beschränkt.

Zum erweiterten Standortvergleich wird eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, die Unterlagen liegen nach ortsüblicher Bekanntmachung für einen Monat- vom 4.9.2017 bis zum 4.10.2017 – im Rathaus der Samtgemeinde Grafschaft Hoya aus
(Ort: Rathaus der Samtgemeinde Grafschaft Hoya, Schloßplatz 2, 27318 Hoya/Weser; Öffnungszeiten: montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung).

Zusätzlich kann jedermann auf dieser Internetseite die vollständigen Verfahrensunterlagen einsehen (s. Downloadleiste rechts).

Jedermann kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – d.h. bis zum 18.10.2017 – bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern.


Die bei der Gemeinde abgegebenen Stellungnahmen werden an das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg weitergeleitet.

Zur Vereinfachung des Verfahrens können die Stellungnahmen auch in elektronischer Form direkt an die E-Mail-Adresse der Landesplanungsbehörde (rov-p24@arl-lg.niedersachsen.de) abgegeben werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen. Der Vorhabenträger, die TenneT TSO GmbH, erhält die Stellungnahmen in Kopie zur Kenntnis. Soll eine Stellungnahme nicht an den Vorhabenträger weitergeleitet werden, ist dies in der Stellungnahme anzugeben.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung seitens der Landesplanungsbehörde.

Das ArL Lüneburg bietet in Zusammenarbeit mit der Vorhabenträgerin (TenneT TSO GmbH) und der Unteren Landesplanungsbehörde des Landkreises Nienburg verfahrensbegleitend eine Bürgersprechstunde an:

Hoya, 12. September 2017, 15:00-19:00 Uhr

Rathaus der Samtgemeinde Grafschaft Hoya

Schloßplatz 2, Kleines Sitzungszimmer, 1. OG

27318 Hoya/Weser

Hier haben Interessierte vor Ort die Möglichkeit, Erläuterungen zu den Antragsunterlagen einzuholen und Nachfragen zum Verfahren zu stellen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um vorherige Anmeldung gebeten (Tel.: 04131-151328).

Übersichtskarte über das Vorhaben

  Anlage 1: Übersichtskarte (4,2 MB)

Fach- und Übersichtskarten zu den Teilen B, C, D und E (UVS, RVS, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

  Anlage 14: Raumordnerische Konfliktbereiche (24,9 MB)

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