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Wiederholung der Beteiligung der Öffentlichkeit (ab Januar 2018)


Für Anfang 2018 steht die Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung an. Grund hierfür ist ein Formfehler: Bei der Ankündigung der letzten Auslegungen der Antragsunterlagen versäumte es das ArL Lüneburg, die verschiedenen Bände und Anlagen der Antragsunterlagen einzeln aufzulisten. Die Antragsunterlagen werden daher nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in Kürze noch einmal für die Dauer eines Monats in den vom Untersuchungsraum berührten Samt- und Einheitsgemeinden ausliegen, mit zweiwöchiger Nachfrist für Stellungnahmen. Zusätzlich kann jedermann auf dieser Internetseite die vollständigen Verfahrensunterlagen einsehen (s. Downloadleiste rechts).

Jedermann kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die bei der Gemeinde abgegebenen Stellungnahmen werden an das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg weitergeleitet.

Zur Vereinfachung des Verfahrens können die Stellungnahmen auch in elektronischer Form direkt an die E-Mail-Adresse der Landesplanungsbehörde(rov-p24@arl-lg.niedersachsen.de) abgegeben werden.

Dabei wird vom ArL Lüneburg auf folgendes hingewiesen:

- Ausgelegt werden die Antragsunterlagen in der Fassung vom 25.08.2017. Diese berücksichtigen gegenüber der Fassung vom 31.03.2017 den erweiterten Standortvergleich für ein Umspannwerk im Raum der Grafschaft Hoya, der bereits im September/Oktober 2017 Gegenstand der Auslegung in der Samtgemeinde Hoya war. Zudem wurde für die wiederholte Auslegung in 2018 die Zusammenfassung der Antragsunterlagen in Band A geringfügig ergänzt.

- Bürgerinnen und Bürger, die bereits in den vorangegangenen Beteiligungsverfahren eine Stellungnahme beim ArL Lüneburg einreichten, müssen diese nicht erneut abgeben – alle bisher abgegebenen Stellungnahmen werden weiterhin im Raumordnungsverfahren berücksichtigt.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen. Der Vorhabenträger, die TenneT TSO GmbH, erhält die Stellungnahmen in Kopie zur Kenntnis. Soll eine Stellungnahme nicht an den Vorhabenträger weitergeleitet werden, ist dies in der Stellungnahme anzugeben.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung seitens der Landesplanungsbehörde.

Übersichtskarte über das Vorhaben:

  Anlage 1: Übersichtskarte (4,7 MB)

Fach- und Übersichtskarten zu den Teilen B, C, D und E (UVS, RVS, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

  Anlage 14: Raumordnerische Konfliktbereiche (24,9 MB)

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