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Konversion

Der Abzug der britischen Streitkräfte und das Stationierungskonzept der Bundeswehr vom 26.10.2011 wirken sich teilweise erheblich auf die betroffenen Kommunen in Niedersachsen aus.

Zur Unterstützung betroffener Standortkommunen stellt das Land für die Finanzierung von Bestandsaufnahmen, Rahmenplänen, Umnutzungsgutachten und integrierten Entwicklungskonzepten Haushaltsmittel i.H.v. 700.000 € bereit.

Ziel ist es, insbesondere Kommunen in strukturschwachen Gebieten zu unterstützen, die von einer Standortentscheidung besonders schwer betroffen sind.

Diese Kommunen sind aufgrund ihrer Finanz- und Verwaltungskraft nicht allein in der Lage, eine hinreichend qualifizierte Konzeption für eine Nachnutzung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften zu erstellen.

Die entsprechende Zuwendungsrichtlinie („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gemeinden, die vom Abzug der britischen Streitkräfte und von Standortschließungen oder –reduzierungen der Bundeswehr betroffen sind“) vom 30.07.2012 (Nds. MBl. S. 634) ist am 01.08.2012 in Kraft getreten und mit RdErl. vom 21.11.2016 (Nds. MBl. S.1166) bis zum 31.12.2018 verlängert worden.

Bewilligungsbehörde ist das Nds. Ministerium für Inneres und Sport – Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg -.

Weitere Informationen sowie die Zuwendungsrichtlinie finden Sie auf der Internetseite des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport

http://www.mi.niedersachsen.de/themen/konversion/konversion-in-niedersachsen-100697.html



Ansprechpartnerin:

Daniela Steinhoff

Telefon: 04131 -15 – 1380

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