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ArL Lüneburg legt Untersuchungsrahmen für das Raumordnungsverfahren fest (Februar 2015)

Am 16. Februar 2015 hat das ArL Lüneburg den so genannten „Untersuchungsrahmen“ für das Raumordnungsverfahren zur Netzverstärkungsmaßnahme Dollern-Landesbergen festgelegt. In einem Schreiben an den Vorhabenträger, die TenneT TSO GmbH, legt die Lüneburger Raumordnungsbehörde fest, welche Informationen die Antragsunterlagen für das spätere Raumordnungsverfahren enthalten müssen und worauf bei der Antragserstellung zu achten ist. Grundlage des Untersuchungsrahmens ist die von TenneT für die Antragskonferenzen vorgelegte Projektbeschreibung. Diese enthält einen Vorschlag dafür, welche Informationen in welcher Tiefe für das Raumordnungsverfahren erhoben und aufbereitet werden. Aus den Antragskonferenzen am 10./11.12.2015 und den nachfolgenden Hinweisen und Stellungnahmen von Gemeinden, Landkreisen und weiteren Trägern öffentlicher Belange hat das ArL Lüneburg jetzt ergänzende Anforderungen an die Antragsunterlagen aufgelistet und in einem Schreiben an Tennet als „Untersuchungsrahmen“ zusammen gefasst.

Mit der förmlichen Einleitung des Raumordnungsverfahrens ist im dritten Quartal 2015 zu rechnen. Die bis dahin zu erarbeitenden Antragsunterlagen werden dann für einen Monat öffentlich ausgelegt und auch im Internet abrufbar sein - jedermann kann sich dann hierzu äußern und Hinweise/ Stellungnahmen an die verfahrensführende Behörde ArL Lüneburg melden.

Untersuchungsrahmen

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