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Abschluss des Raumordnungsverfahrens (März 2023)

Mit der Veröffentlichung der Landesplanerischen Feststellung hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg am 17.03.2023 das Raumordnungsverfahren für die beabsichtigte Erweiterung des Designer Outlets Soltau abgeschlossen. Die landesplanerische Feststellung kann hier auf der Website heruntergeladen werden (s. oberer Textkasten rechts – Abschluss des Raumordnungsverfahrens). Sie wird zudem nach öffentlicher Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt auch beim ArL Lüneburg und der Stadt Soltau ausgelegt.


Kernergebnisse des Raumordnungsverfahrens:

Die beabsichtigte Erweiterung des Designer Outlets Soltau (DOS) von 9.900 auf 15.000 m² Verkaufsfläche stimmt nur in Teilen mit den Erfordernissen der Raumordnung überein.

Kapitel 2.3 des Landes-Raumordnungsprogramms legt Vorgaben für Einzelhandelsgroßprojekte in Niedersachsen fest. Von diesen Vorgaben beachtet das Vorhaben das Beeinträchtigungsverbot (Kapitel 2.3 Ziffer 08 LROP) und das Abstimmungsgebot (Kapitel 2.3 Ziffer 07 LROP). Es ist bezogen auf die vorgenannten Ziele der Raumordnung als raumverträglich einzustufen. Das Vorhaben stimmt hingegen nicht mit dem Konzentrationsgebot und dem Integrationsgebot des LROP überein (Kapitel 2.3 Ziffer 04 und 05 LROP).

Die beabsichtigte Erweiterung des Designer Outlets Soltau (DOS) ist nur raumverträglich möglich, wenn die oben genannten Zielverstöße (Konzentrationsgebot, Integrationsgebot) im Wege einer Zielabweichung (§ 6 Abs. 2 ROG) oder einer Planänderung (§ 6 NROG) überwunden werden. Eine raumverträgliche Vorhabenrealisierung setzt zudem voraus, dass die in der landesplanerischen Feststellung genannten Maßgaben beachtet werden.

Weitere Dokumente:

Das Protokoll des Erörterungstermins vom 07.12.2022 (in der Alten Reithalle Soltau) sowie zwei ergänzende Dokumente des Gutachters Dr. Lademann & Partner, die nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens erstellt und bei der Erstellung der landesplanerischen Feststellung durch das ArL mitbetrachtet wurden, werden ebenfalls hier auf der Website zum Download zur Verfügung gestellt (Link: Erörterungstermin (Dezember 2022)).

Ansprechpartner/innen:

Für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens der Planungsträgerin (Stadt Soltau) Daniel Gebelein zur Verfügung (daniel.gebelein@stadt-soltau.de; 05191 82 610).

Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg ist Harald Kätker (harald.kaetker@arl-lg.niedersachsen.de; 04131-151309).

Abschluss des ROV (März 2023)

  2023-03-17-LF-ROV-DOS.pdf
(2,47 MB)

Datenschutzerklärung

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Harald Kätker

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1309

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