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Dezernat 4 - Flurbereinigung und Landmanagement

Ein Dezernat stellt sich vor


Vermessungsarbeiten Bildrechte: ArL Lüneburg, Philipp Schulze



Flurbereinigungsverfahren haben viele positive Effekte. Zum einen helfen sie, die Agrarstruktur zu verbessern. Sie haben aber auch positive Auswirkungen für den Naturschutz und können Ziele der kommunalen Entwicklung positiv unterstützen.


Außerdem sind sie hilfreich, um Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen zu lösen. Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie Autobahnen, Bahntrassen oder durch kommunale Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Vorhaben zur Verbesserung des Natur- und Trinkwasserschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.

Dezernatsleiter Christian Schönfelder Bildrechte: Westermann, ArL Lüneburg

Unser Dezernatsleiter

Interview mit Herrn Christian Schönfelder über Flurbereinigung, Klimaschutz und was Ihm an seiner Arbeit besonders gefällt... mehr
Über diese interaktive Karte gelangen Sie zu unseren Flurbereinigungsverfahren.
Landkreise Amtsbezirk Lüneburg

Die elf Landkreise des Amtsbezirkes Lüneburg Landkreis Celle Rotenburg (Wümme) Landkreis Verden Heidekreis Landkreis Uelzen Landkreis Lüchow-Dannenberg Landkreis Lüneburg Landkreis Harburg Landkreis Stade Landkreis Cuxhaven Landkreis Osterholz


Die Kosten, die für die Flurbereinigung notwendig sind, werden mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur:

  • Bodenordnung
  • Verbesserung der landwirtschaftlichen Infrastruktur
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz haben in Niedersachsen eine lange Tradition. Sie sollen die Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum verbessern.


Unser Team in unseren Geschäftsstellen in Verden, Lüneburg und Bremerhaven berät Sie gerne.


Flächen vermessen, Grundstücke neu ordnen und gleichzeitig die Interessen von vielen tausend Beteiligten berücksichtigen – das ist die Aufgabe von Flurbereinigungsverfahren, die das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg durchführt. Raum schaffen für große Infrastrukturprojekte ist dabei genauso Thema wie der Naturschutz und bessere Bedingungen für die Landwirtschaft.


Neues aus der Flurbereinigung:


Einwehung der Aland Brücke Bildrechte: ArL Lüneburg

Feierliche Feststunde in Schnackenburg

Seit Mitte Juli kann der Verkehr hier bereits schon wieder rollen: Heute ist sie in einer öffentlichen Feststunde von Vertreterinnen und Vertretern von Stadt, Samtgemeinde, Kreisverwaltung, Flurbereinigungsvorstand und Landesbehörden eingeweiht worden: Die neue Aland-Brücke. mehr
Übergabe Jeetzelbrücken Bildrechte: Jens Feuerriegel, Elbe-Jeetzel-Zeitung

„Brücken verbinden“ – das gilt auch in der Flurbereinigung

Im Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I hat die Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte als zuständige Ministerin für die Flurbereinigung zwei neu gebaute Brücken nach Fertigstellung in die kommunale Trägerschaft übergeben. mehr
Flurbereinigung Bothel Bildrechte: Tjark Hahlbom, ArL Lüneburg

Grünes Licht für die Flurbereinigung Bothel

Mit dem vom Landwirtschaftsministerium kürzlich bekanntgegebenen Flurbereinigungsprogramm 2023 – 2027 wurde der Weg frei gemacht für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Bothel. Es stehen Fördergelder des Landes, des Bundes und der EU im Umfang von 2 Millionen Euro zur Verfügung. mehr
Titelblatt der Broschüre zum Flurbereinigungsverfahren Bildrechte: ArL Lüneburg

3. Auflage der Broschüre "Das Flurbereinigungsverfahren"

Die Broschüre gibt einen Überblick für Mitglieder der Vorstände von Teilnehmergemeinschaften und andere Interessierte mehr
Titelblatt der Broschüre zum Flurbereinigungsverfahren   Bildrechte: ArL Lüneburg
Unsere Broschüre: Das Flurbereinigungsverfahren

  Das Flurbereinigungsverfahren, 3. Auflage 2023
(PDF)

Vermessung   Bildrechte: ArL Verden
Ansprechpersonen Dezernat 4

Sie haben Fragen zu den Themen Flurbereinigung und Landmanagement?

Tachymeter   Bildrechte: ArL Lüneburg, Philipp Schulze
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums

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