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Abschluss des Raumordnungsverfahrens (April 2024)

Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren für die Elbe-Weser-Leitung am 30.04.2024 mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Die Landesplanerische Feststellung, bestehend aus einem Textteil und einer Karte mit fünf Blättern als Anlage, kann hier auf der Website heruntergeladen werden. Ergänzend stehen auch die GIS-Shapes für die landesplanerisch festgestellte Trasse und die landesplanerisch festgestellten Umspannwerk-Standorte zum Download bereit (s. rechte Spalte auf dieser Seite – „Abschluss des ROV, April 2024“).

Kernergebnisse des Raumordnungsverfahrens:

Im Ergebnis der raumordnerischen Prüfung und Gesamtabwägung kann die Vorzugstrasse der TenneT TSO GmbH für die neue 380-kV-Leitung zwischen dem UW Dollern im Landkreis Stade und der Schaltanlage Elsfleth/West im Landkreis Wesermarsch im Wesentlichen bestätigt werden. Sie stellt sich als raum- und umweltverträglichste Lösung dar. Für diese Entscheidung waren insbesondere das Schutzgut Menschen, einschließlich des durch das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen geschützten Wohnumfelds, und die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ausschlaggebend. Auch das Netz der Natura 2000-Gebiete wurde eingehend berücksichtigt.

Lediglich in zwei kürzeren Teilabschnitten wurde die Vorzugstrasse aufgrund von entgegenstehenden Planungen bzw. Belangen nicht landesplanerisch festgestellt (Querungsbereiche des NSG Borner Moor und der Weser-Halbinsel Elsflether Sand). In diesen Bereichen gibt die Landesplanerische Feststellung jeweils eine kleinräumige Verschwenkung der Trasse als Prüfauftrag vor. Darüber hinaus wurden für mehrere Abschnitte der landesplanerisch festgestellten Trasse Maßgaben formuliert, die bei der weiteren Vorhabenkonkretisierung zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind.

Für den Vorhabenteil „Umspannwerk“ wurden die UW-Standortalternativen P1 (Mühlenfleth) und P2 (Brucher Landweg) in der Gemeinde Schwanewede landesplanerisch festgestellt. Sie stellen sich als raum- und umweltverträglichste Lösung dar. Zudem ergeht der Auftrag zur Konkretisierung und Prüfung von zwei zusätzlichen UW-Standortalternativen, wobei eine dieser Standortalternativen nordöstlich von Uthlede in der Gemeinde Hagen im Bremischen, Landkreis Cuxhaven, liegt (Lehnstedter Damm), die andere östlich des bereits geprüften Standorts P2 (Brucher Landweg) in der Gemeinde Schwanewede, Landkreis Osterholz.

Die Landesplanerische Feststellung ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung. Für die geplante Elbe-Weser-Leitung wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens ein Planfeststellungsverfahren nach Energiewirtschaftsgesetz durchführen, wobei derzeit von drei Planfeststellungsabschnitten ausgegangen wird. Für das Umspannwerk ist die Art und Weise des nachfolgenden Zulassungsverfahrens noch offen.

Ansprechpartner:

Für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens TenneT die Bürgerreferentin Dajana Schröder (dajana.schroeder@tennet.eu; 0174 669 5626) zur Verfügung.

Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg ist Herr Christof Seeck (christof.seeck@arl-lg.niedersachsen.de; 04131-151324).


Stand: 21.05.2024


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Christof Seeck

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1324

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