Vereinfachte Flurbereinigung Bleckede-Garlstorf
Landkreis Lüneburg
In der vereinfachten Flurbereinigung „Bleckede-Garlstorf“, Landkreis Lüneburg, sind durch Anordnung gemäß § 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Flurstücke nachträglich zum Verfahrensgebiet zugezogen worden. Die Flurstücke sind in der Öffentlichen Bekanntmachung genannt.
Beteiligte nach § 14 FlurbG werden aufgefordert unbekannte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, bei der Flurbereinigungsbehörde innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe dieser Aufforderung anzumelden.
Unterlagen zum Download:
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Monika Kape
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Projektleitung
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 6972-345

