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Vereinfachte Flurbereinigung Bleckede-Garlstorf

Bildrechte: ArL Lüneburg
Flurbereinigung Bleckede-Garlstorf

Landkreis: Lüneburg

Verf.-Nr.: 2819

Größe: ca. 1509 ha

Teilnehmeranzahl: 251

Träger: Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Bleckede-Garlstorf

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach §86 FlurbG

Zur Anpassung an den Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es für die landwirtschaftlichen Betriebe im Verfahrensgebiet erforderlich, dass neben eigenen betriebswirtschaftlichen Anpassungen weitere unterstützende Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft und damit der Entwicklungsfähigkeit durchgeführt werden.


Dieses Gebiet nordwestlich von Bleckede ist gekennzeichnet durch eine topographisch kleinteilige Marschhufenlandschaft. Die Flurstücke sind schmal und langgestreckt sowie durch Hecken und Gräben getrennt. Die zusätzliche Besitzzersplitterung wirkt sich nachteilig auf die Länge der Erschließungswege aus. Der schlechte Zustand des Wegenetzes führt zu einer vermehrten Seitenraumnutzung, wodurch naturschutzfachlich wertvolle Bereiche beeinträchtigt werden. Öffentliche Wege verlaufen teilweise auf privatem Grundeigentum. Private Brücken über die Gewässer sind nicht mehr zu befahren, so dass bisher erreichbare Flächen nicht mehr erschlossen sind.


Zur Verringerung dieser Einschränkungen und zur Senkung der daraus resultierenden Kosten sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Anforderungsgerechte Befestigung der vorhandenen Wirtschaftswege sowie Neuordnung und Zusammenlegung von zersplittertem und unwirtschaftlich geformten Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der vorhandenen Eigentumsstrukturen,
  • Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen sowie Überführung privater Abschnitte des Wegenetzes in die kommunale Trägerschaft,
  • Unterstützung der Weiterentwicklung des Wegenetzes mit Blick auf die touristische und Naherholungsnutzung (Schaffung von Rad- und Reitwegeverbindungen),
  • Ausweisung von Flächen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes an geeigneten Stellen,
  • Ausweisung und Ergänzung von Gewässerrandstreifen zum Aufbau eines Biotopverbundsystems und zur Unterstützung des Artenschutzes.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahren Bleckede-Garlstorf   Bildrechte: ArL Lüneburg

Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahren Bleckede-Garlstorf

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Monika Kape

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 6972-345

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