Flurbereinigung Hollnseth
Landkreis: Cuxhaven
Verf.-Nr.: 2413
Größe: ca. 2.097 ha
Teilnehmeranzahl: 464
Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Hollnseth
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Die Gemeinde Hollnseth mit der angrenzenden Gemeinde Armstorf ist, wie der gesamte Raum, stark landwirtschaftlich geprägt. Außerlandwirtschaftliche Einkommensalternativen fehlen weitestgehend.
Wie im gesamten ländlichen Raum, so ist auch in Hollnseth die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentliche Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen in der Abnahme der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe zu sehen und zum anderen in dem Wachstum der verbleibenden Betriebe. Der dem Verfahren unterliegende Grundbesitz ist jedoch zersplittert und teilweise unwirtschaftlich geformt.
Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen in der Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse der Landwirtschaft und durch den Ausbau der gemeindlichen und touristischen Infrastruktur, sowie der Förderung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes.
Dieses wird erreicht durch:
- Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, insbesondere unter den Gesichtspunkten einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft
- Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Struktur
- Schaffung eines am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau weitgehend auf vorhandenen Trassen
- Steigerung der Erholungsfunktion für Naherholungssuchende durch multifunktionale Nutzung der Wirtschaftswege als Wander- und Radwege und ggf. weiterer flächenbeanspruchter Maßnahmen
- Renaturierung des Hollener Mühlenbachs einschließlich der Nebengewässer
- Sicherung und Entwicklung von Bereichen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz
Zusammenfassend kann festgestellt werden, das mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hollnseth neben den landwirtschaftlich orientierten Zielen wie Flächenzusammenlegung und Wegebau, auch die Attraktivität des Raumes für Naherholung und Tourismus gesteigert werden soll. Außerdem sind durch Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes sowie durch Kompensationsmaßnahmen die Wertigkeit des Raumes aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutz zu erhalten und zu steigern.
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.
Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehrAktuelle Dokumente zum Herunterladen
Flurbereinigung Hollnseth
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Falko Jörend
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-61