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Flurbereinigung Neuenwalde

Verfahren Neuenwalde Bildrechte: ArL Lüneburg
Verfahren Neuenwalde

Landkreis:Cuxhaven

Verf.-Nr.: 2519

Größe: ca. 3.275 ha

Teilnehmeranzahl: 847

Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Neuenwalde

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG



Wie im gesamten ländlichen Raum, so ist auch in Neuenwalde die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentliche Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen in der Abnahme der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe zu sehen und zum anderen in dem Wachstum der verbleibenden Betriebe. Der dem Verfahren unterliegende Grundbesitz ist jedoch zersplittert und teilweise unwirtschaftlich geformt.

Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen in der Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse der Landwirtschaft und durch den Ausbau der gemeindlichen und touristischen Infrastruktur sowie der Förderung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes.

Dieses wird erreicht durch:

  • Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, insbesondere unter den Gesichtspunkten einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft

  • Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen
    Gegebenheiten sowie der vorhandenen Struktur

  • Schaffung eines am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau weitgehend auf vorhandenen Trassen

  • Auflösung von Konflikten zwischen wechselseitig störenden Nutzungen der Landwirtschaft und des Naturschutzes und Sicherstellung einer konfliktfreie Neuordnung der Grundstücksnutzung durch Bodenmanagement unter Berücksichtigung der das Flurbereinigungsgebiet berührenden Planungen nach § 5 Abs. 3 FlurbG. Zu diesen Planungen zählen insb. Maßnahmen

- zur Sicherung und Entwicklung des Ahlenmoores (voraussichtlich ca. 80 ha),

- Neuanlage von Windschutzhecken im Ackerbereich (voraussichtlich ca. 1,9 km),

- Neuanlage von Saumbiotopen im Ackerbereich (voraussichtlich ca. 2,5 km),

- Neuanlage von einer Obstwiese und Wallhecken (voraussichtlich ca. 1 ha),

- Moorwaldumwandlung im Steertmoor (voraussichtlich ca. 8 ha) und

- Kompensationsmaßnahmen der Straßenbauverwaltung zur A 20 im Ahlenmoor
(voraussichtlich ca. 20 ha).

- Sicherung der Entwässerung durch gezielte Wasserabführung (Hochwasserschutz)

- Steigerung der Erholungsfunktion für Naherholungssuchende durch multifunktionale Nutzung der
Wirtschaftswege als Wander- und Radwege und ggf. weiterer flächenbeanspruchter Maßnahmen

Zusammenfassend kann festgestellt werden, das mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Neuenwalde neben den landwirtschaftlich orientierten Zielen wie Flächenzusammenlegung und Wegebau auch die Attraktivität des Raumes für Naherholung und Tourismus gesteigert werden soll. Außerdem wird die Wertigkeit des Raumes aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutz durch Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes sowie durch Kompensationsmaßnahmen verbessert.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Flurbereinigung, Bremerhaven   Bildrechte: ArL Lüneburg
LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Falko Jörend

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-61

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