Unternehmensflurbereinigung Elm-Behrste-Gräpel
Flurbereinigung Elm- Behrste-Gräpel
Landkreis: Rotenburg (Wümme), Stade
Verf.-Nr.: 2590
Größe: ca. 1060 ha
Teilnehmeranzahl: 149
Träger des Unternehmens: Autobahn GmbH
Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Für den Bau der Autobahn A20, werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen.
Die Flurbereinigung soll den für die Betroffenen entstehenden Landverlust durch die Straßenbaumaßnahme einschließlich der Kompensationsmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilen.
Weiterhin ist das Flurbereinigungsverfahrens erforderlich, um Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Straßenbaumaßnahme entstehen, auszugleichen. So sollen insbesondere die durch die Trasse entstehenden Flächendurchschneidungen, Missformen von Grundstücken sowie Unterbrechungen des Wege- und Gewässernetzes vermieden, minimiert bzw. behoben werden. Der durch die Neutrassierung der Ortsumgehung bedingte Eingriff in die Landschaft soll durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen werden.
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.
Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehrAktuelle Dokumente zum Herunterladen
Gebietskarte Flurbereinigungsverfahren Elm-Behrste-Gräpel
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Sylvia Borchers
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Projektleiterin
Eitzer Straße 34
27283 Verden
Tel: +49 4231 808-282