Flurbereinigungsverfahren Frankenmoor
Landkreis: Stade
Verf.-Nr.: 2647
Größe: ca. 1.600 ha
Teilnehmeranzahl: ca. 174
Träger des Unternehmens: -
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Die Gemeinden Bargstedt, Brest, Fredenbeck und Kutenholz sind, wie der gesamte Raum, stark landwirtschaftlich geprägt. Wie im gesamten ländlichen Raum, so ist auch in Bargstedt, Brest, Fredenbeck und Kutenholz die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet.
Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen in der Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse der Landwirtschaft durch Wegebau und Bodenordnung sowie der Entflechtung von Landnutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft, Natur- und Klimaschutz.
Dieses wird erreicht durch:
- Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, insbesondere unter den Gesichtspunkten einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft Auflösung/Entflechtung der Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Klimaschutz mit Regelung der Eigentumsverhältnisse durch Flächenmanagement
- Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Struktur
- Schaffung eines am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau weitgehend auf vorhandenen Trassen
- Nachhaltiger Schutz der Kernzone des Naturschutzgebietes „Frankenmoor“ durch Übertragung in öffentliches Eigentum (Ankauf oder Tausch)
- Unterstützung der Gemeinde Bargstedt beim Erwerb von Kompensationsflächen auf Moorstandorten (Suchraum angrenzend an das Naturschutzgebiet)
- Unterstützung bei der Wiedervernässung des Niedermoors "Großer See"
- Herstellung des Stühgrabens als naturnahes, offenes Gewässer gemäß der Wasserrahmenrichtlinie zur Entwässerung und zum Schutz vor Überschwemmung der Flächen nördlich der Ortslage Frankenmoor
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Frankenmoor neben den landwirtschaftlich orientierten Zielen wie Flächenzusammenlegung und Wegebau Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes sowie Kompensationsmaßnahmen geplant sind, um die Wertigkeit des Raumes aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes zu erhalten und zu steigern.
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.
Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehrAktuelle Dokumente zum Herunterladen
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Wolfgang Müller
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Bremerhaven
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-51