Unternehmensflurbereinigung Rübke
Landkreis: Stade
Verf.-Nr.: 2332
Größe: ca. 1169 ha
Teilnehmeranzahl: 418
Träger des Unternehmens: Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung
Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Das Flurbereinigungsverfahren ist notwendig, um die benötigten Unternehmensflächen lagerichtig und rechtzeitig bereitzustellen, um einen eventuellen Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und um die durch das Straßenbauvorhaben entstehenden landeskulturellen Schäden durch Neueinteilung der Grundstücke unter Schaffung eines den Erfordernissen entsprechenden Straßen-, Wege- und Gewässernetzes sowie durch landschaftspflegerische Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Rahmenbedingungen des ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebietes „Moore bei Buxtehude“ zu mildern.
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.
Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehrAktuelle Dokumente zum Herunterladen
Flurbereinigung Rübke
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Christina Vennebusch
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Projektleiterin
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 6972-370