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Landesbeauftragte Jutta Schiecke übergibt Förderbescheide

Städtebauförderung für die Hansestadt Lüneburg


Städtebau  
v.l. Ratsherr Heiko Dörbaum, Landesbeauftragte Jutta Schiecke und Ulrich Mädge, Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg

„Jetzt kann die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Am Weißen Turm“ begonnen und bisherige Sanierungsprogramme können fortgesetzt werden “, freut sich Landesbeauftragte Jutta Schiecke.“

Nachdem Bund und Land grünes Licht gegeben hatten, überreichte die Landesbeauftragte Herrn Oberbürgermeister Ulrich Mädge persönlich die Förderbescheide aus der Städtebaufördermaßnahme „Soziale Stadt“. Ihr Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg berät die Antragsteller im Antragsverfahren, bewilligt die Förderung und begleitet die Projekte.

Mit dem Bescheid über die Neuaufnahme der Maßnahme „Am weißen Turm“ in das Städtebauförderungsprogramm des Landes bekommt die Hansestadt Lüneburg Fördermittel in Höhe von 333.000 Euro. Den städtischen Eigenanteil eingerechnet, kann der OB ab sofort Verpflichtungen über knapp eine halbe Million Euro für die Durchführung des Sanierungsvorhabens eingehen.

Einen „Scheck“ über weitere 379.000 Euro überreichte die Landesbeauftragte für die Fortsetzung der laufenden Verfahren im Sanierungsgebiet „Kaltenmoor“.

Hintergrundinformation:

Ziel der Sanierung im Programm „Soziale Stadt“ ist es, der Entwicklung und Verfe-stigung eines sozialen Problemgebiets frühzeitig entgegenzutreten.

Die Hansestadt Lüneburg hatte Anfang 2014 beschlossen, vorbereitende Untersuchungen für ein geplantes Sanierungsgebiet in Auftrag zu geben.

Das Untersuchungsgebiet umfasst das rd. 8,6 ha große Wohngebiet mit ca. 600 Wohnungen und 1.100 Bewohnern. Die Untersuchung ergab, dass die in den 1970er und 1980er Jahren entstandenen Wohnblöcke mit bis zu 13 Geschossen teilweise einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungs-bedarf aufweisen; das gilt auch für das Wohnumfeld.
Die soziale Zusammensetzung der Bewohnerschaft hat sich inzwischen so entwickelt, wie es für ein soziales Problemgebiet typisch ist: ein hoher Anteil von Beziehern von Transferleistungen, ein deutlich über dem Durchschnitt liegender Anteil von Ausländern und Deutschen mit Migrationshintergrund sowie ein hoher Anteil von Kindern und Jugendlichen und eine hohe Fluktuationsrate bei den Mietern.

Die Stadt hat sich nach dem Ergebnis der Voruntersuchungen entschlossen, das Gebiet zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes anzumelden und gleich ersten Jahr das Glück gehabt, bei den Neuaufnahmen berücksichtigt zu werden.

Das auf einen Zeitraum von 10 Jahren angelegte Sanierungskonzept mit einem Investitionsvolumen von rd. 4,874 Mio. € sieht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen zur Herstellung gesunder und zeitgemäßer Wohnverhältnisse sowie zur Aufwertung des Wohnumfeldes vor. Damit soll ein innenstadtnaher Mietwohnbestand für mittlere und geringe Einkommen auf Dauer erhalten bleiben. Der mit dem Programmaufnahmebescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung gewährte Förderbetrag wird daher nur die erste Rate eines auf viele Jahre angelegten Projekts sein, das nach derzeitigen Planungen am Ende die Förderhöhe von 3,25 Mio. € erreichen soll.

Die Stadt wird dabei auf die langjährigen Erfahrungen in ihrem anderen, deutlich größeren Sanierungsgebiet der sozialen Stadt „Kaltenmoor“ aufbauen können.

Die Ziele städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen sind im § 136 BauGB definiert. Danach handelt es sich um Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit und werden von den Kommunen als Selbstverwaltungsangelegenheit in eigener Zuständigkeit und Verantwortung durchgeführt. Der Bund und das Land unterstützen diese Maßnahmen mit zwei Dritteln der nach der Städtebauförderungsrichtlinie zuwendungsfähigen Kosten.


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