Zentrale Orte in ländlichen Räumen stärken
Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen
Mit dem Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ stärkt die Landesregierung seit 2019 gezielt Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und Samtgemeinden in ländlichen Regionen. Ziel ist es, diese Orte als attraktive Lebensmittelpunkte zu erhalten und ihre wichtige Versorgungsfunktion für das Umland weiter auszubauen.
Diese Förderung wird nun im Rahmen des neuen Niedersächsischen Kommunalfördergesetz (NKomFöG) fortgesetzt. Die bisherige Richtlinie wurde in eine Verordnung nach § 8 NKomFöG überführt. Dies bringt wesentliche Erleichterungen sowohl für Antragstellende als auch für die zuständigen Stellen für die Bewilligung.
Die neue „Niedersächsische Förderverordnung Zukunftsräume“ finden Sie in der rechten Infospalte.
| Der nächste Antragsstichtag ist der 31. 08.2026. |
Wer kann einen Antrag stellen?
Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. Zudem ist mit Einführung der Verordnung der Kreis der kommunalen Fördermittelempfänger erweitert worden. So sind jetzt z.B. auch kommunale Anstalten oder mehrheitlich in kommunaler Hand befindliche Gesellschaften antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
- Projekte zur Stärkung der Ankerfunktion: Investive und nicht-investive Vorhaben, die die zentrale Rolle des Ortes für das Umland stärken.
- Personalkosten: Förderung von Personalressourcen für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung
- Beratung: Kommunen können bis zu sechs Beratungstage pro Jahr beantragen, um förderfähige Projekte zu entwickeln.
Achtung neues Antragsverfahren!
Förderanträge müssen über das "Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online“ (NAVO) eingereicht werden. Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen. Sie können den Antrag jederzeit speichern – entweder direkt online oder zum späteren Weiterbearbeiten auf Ihrem Gerät.
Um die digitale Antragstellung nutzen zu können, ist zur Authentifizierung Ihrer Daten eine vorherige Registrierung über ELSTER – Mein Unternehmenskonto (MUK) erforderlich. Nach der Registrierung erhalten Sie eine ELSTER-Organisationszertifikatsdatei, mit der Sie dann Zugang zu Ihrem Benutzerkonto haben.
Die Registrierung ist möglich unter Elster - Mein Unternehmenskonto (MUK)
Erfolge und Vernetzung
Seit dem Start des Programms im Jahr 2019 wurden landesweit über 170 Vorhaben aus 86 Kommunen mit einem Gesamtvolumen von rund 33 Millionen Euro gefördert. Vernetzung und Austausch sind zentrale Bestandteile des Programms: Bei landesweiten und regionalen Netzwerkkonferenzen diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Landesverwaltung und Ämtern für regionale Landesentwicklung innovative Lösungsansätze und teilen Erfahrungen aus der Praxis. Die Vernetzungsplattform Zukunftsräume bietet gute Projektbeispiele und informiert über Veranstaltungen.
Kontaktpersonen
Bei Fragen zum Förderprogramm nehmen Sie gern Kontakt mit unseren Ansprechpartnerinnen auf:
Stefani Thomas Tel. 04131 / 15 - 1374 ( E-Mail schreiben ) und
Karen Wunsch, Tel. 04131 / 15 - 1376 ( E-Mail schreiben)Starke Unterstützung für Kultur, Klima, Jugend und Sport: Niedersachsen investiert über zwei Millionen Euro in Zukunftsräume-Projekte im Amtsbezirk Lüneburg
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Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Stefani Thomas
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21335 Lüneburg
Tel: 04131 / 15 - 1374
