Unternehmensflurbereinigung A39-Römstedt
Landkreis Uelzen
In der Unternehmensflurbereinigung A39-Römstedt erfolgt nun mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung, anerkannten Naturschutzvereinigungen, Behörden und Organisationen die Abstimmung der Neugestaltungsgrundsätze (NGG) nach § 38 FlurbG.
Die Stellungnahme von o.g. Institutionen wird bis zum 31.05.2024 erbeten.
Unterlagen zum Download:
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Unternehmensflurbereinigung A39-Römstedt