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Unternehmensflurbereinigung A39-Römstedt

Landkreis Uelzen


In der Unternehmensflurbereinigung A39-Römstedt erfolgt nun mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung, anerkannten Naturschutzvereinigungen, Behörden und Organisationen die Abstimmung der Neugestaltungsgrundsätze (NGG) nach § 38 FlurbG.

Die Stellungnahme von o.g. Institutionen wird bis zum 31.05.2024 erbeten.


Unterlagen zum Download:

Erläuterungsbericht

VdAF

Karte zu den Neugestaltungsgrundsätzen

Hier gelangen Sie zur Verfahrensseite
  Bildrechte: ArL Lüneburg

Unternehmensflurbereinigung A39-Römstedt

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2024

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