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Vereinfachte Flurbereinigung Neuhaus

Landkreis Lüneburg


Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Neuhaus, Landkreis Lüneburg, wird gem. § 149 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) festgestellt, dass die Ausführungen nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt sind und dass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Das Flurbereinigungsverfahren Neuhaus wird hiermit abgeschlossen.


Unterlagen zum Download:

Öffentliche Bekanntmachung


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Bildrechte: ArL Lüneburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2025

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