Niedersachsen klar Logo

Flurbereinigung Flögeln

Flurbereinigung Flögeln Bildrechte: ArL Lüneburg

Landkreis: Cuxhaven

Verf.-Nr.: 2694

Größe: ca. 3.691 ha

Teilnehmeranzahl: 629

Träger des Vorhabens: Teilnehmergemeinschaft Flögeln

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG

Die Gemeinde Flögeln sowie die angrenzenden Gemarkungen sind stark landwirtschaftlich geprägt. Außerlandwirtschaftliche Einkommensalternativen fehlen weitestgehend.

Wie im gesamten ländlichen Raum, so ist auch in Flögeln die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten durch einen fortschreitenden Strukturwandel gekennzeichnet. Wesentliche Merkmale dieser Entwicklung sind zum einen in der Abnahme der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe zu sehen und zum anderen in dem Wachstum der verbleibenden Betriebe. Der dem Verfahren unterliegende Grundbesitz ist jedoch zersplittert und teilweise unwirtschaftlich geformt.

Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens bestehen in der Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse der Landwirtschaft und durch den Ausbau der gemeindlichen und touristischen Infrastruktur, sowie der Förderung eines leistungsfähigen Naturhaushaltes.

Dieses wird erreicht durch:

  • Erhaltung und Stärkung der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, insbesondere unter den Gesichtspunkten einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft
  • Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Struktur
  • Schaffung eines am heutigen Bedarf ausgerichteten, leistungsstarken Wirtschaftswegenetzes durch naturschonenden und umweltverträglichen Ausbau weitgehend auf vorhandenen Trassen
  • Sicherung und Entwicklung von Bereichen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz

Zusammenfassend kann festgestellt werden, das mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Flögeln die landwirtschaftlich orientierten Ziele wie Flächenzusammenlegung und Wegebau gesteigert werden soll. Außerdem sind durch Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Naturhaushaltes sowie durch Kompensationsmaßnahmen die Wertigkeit des Raumes aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutz zu erhalten und zu steigern.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr
Neuigkeiten zur Flurbereinigung Flögeln
Vorstand Flögeln Bildrechte: ArL Bremerhaven

Vorstandswahl im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Flögeln

Trotz der Corona-Pandemie konnte die Vorstandswahl mit rund 140 Eigentümern und Erbbauberechtigten Anfang September stattfinden. Der 10-köpfige Vorstand besteht aus 5 ordentlichen Vorstandsmitgliedern und 5 direkt zugeordneten Stellvertretern. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Flurbereinigung, Bremerhaven   Bildrechte: ArL Lüneburg

Gebietskarte Flurbereinigung Flögeln

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Falko Jörend

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Borriesstraße 46
27570 Bremerhaven
Tel: 0471/483439-61

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln