Vereinfachte Flurbereinigung Haar
Landkreis: Lüneburg
Verf.-Nr.: 1956
Größe: ca. 1869 ha
Teilnehmeranzahl: 324
Träger: Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Haar, Landkreis Lüneburg
Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 Abs. 1 FlurbG
Das Flurbereinigungsverfahren wurde im November 2024 schlussfestgestellt!
Im Verfahrensgebiet wurden durch Neuordnung des Eigentums an den landwirtschaftlich genutzten Flächen die Arbeits- und Produktionsverhältnisse für die landwirtschaftlichen Betriebe (Altbetriebe, Neueinrichter, Wiedereinrichter, Nachfolgeorganisationen der früheren LPG'en usw.) verbessert bzw. überhaupt erst geschaffen. Flächenzuschnitt und Erschließungswege wurden den Anforderungen an eine moderne Bewirtschaftungsweise entsprechend gestaltet. Dabei wurden gleichrangig die Möglichkeiten der Flurneuordnung zur Wiederherstellung einer vielfältigen Landschaft und zum Bodenschutz unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse genutzt. Die zu diesem Zweck erforderlichen Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen wurden durch gezielten Flächenankauf und Bodenordnung unterstützt.
In den im Verfahrensgebiet gelegenen Ortschaften wurden die Haus- und Hofgrundstücke neu vermessen und eigentumsmäßig klar zugeordnet. Darauf aufbauend wurden durch Maßnahmen der Dorferneuerung die Arbeits- und Wohnverhältnisse der Bürger im öffentlichen und privaten Bereich verbessert und neuzeitlichen Anforderungen entsprechend gestaltet.
Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG
Aktuelle Dokumente zum Herunterladen
Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahren Haar
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Monika Kape
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 6972-345