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Vereinfachte Flurbereinigung Reinstorf

Bildrechte: ArL Lüneburg
Flurbereinigung Reinstorf

Landkreis: Lüneburg

Verf.-Nr.: 2248

Größe: ca. 1836 ha

Teilnehmeranzahl: 127

Träger: Teilnehmergemeinschaft des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Reinstorf, Landkreis Lüneburg

Verfahrensart: Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 Abs. 1 FlurbG

Das Verfahren wird eingeleitet, um notwendige Maßnahmen der Bodenordnung durchzuführen.

Im Flurbereinigungsgebiet sollen die landwirtschaftlichen Arbeits- und Produktionsbedingungen dadurch verbessert werden, dass Wirtschaftsflächen zusammengelegt, Flächenzuschnitt und Erschließungswege den Anforderungen an eine moderne Bewirtschaftungsweise angepasst werden.

Darüber hinaus sollen die im ganzen Gebiet vorhandenen Bodenerosionsproblematiken durch Erosionsschutzmaßnahmen minimiert werden.

Des Weiteren sollen Maßnahmen zur Sicherung bzw. Wiederherstellung einer vielfältigen Landschaft unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse ermöglicht werden.


Die vorhandenen Wirtschaftswege befinden sich in einem durchweg schlechten baulichen Zustand, der auf die gestiegenen Belastungen im landwirtschaftlichen Verkehr zurückzuführen ist.

Die vorhandenen Wegebefestigungen werden deshalb überwiegend erneuert und den heutigen und zukünftigen Anforderungen an ein Wirtschaftswegenetz angepasst. In Teilbereichen ist eine Neutrassierung von Wirtschaftswegen zur Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Flächen erforderlich.


Aufgrund der Geländetopographie kommt es im gesamten Verfahrensgebiet an verschiedenen Stellen zu Bodenerosion durch ungebremsten Oberflächenwasserabfluß. Hier sollen Bodenerosionsschutzmaßnahmen in Verbindung mit Wasserrückhaltemaßnahmen realisiert werden, um das Wasser möglichst in räumlicher Nähe zur Entstehung zur Versickerung zu bringen bzw. Abflussspitzen im St. Vitusbach zeitlich zu entzerren.

Diese Maßnahmen dienen aufgrund ihrer Ausgestaltung gleichzeitig als Landschaftsgestaltungselemente sowie einem Biotopverbund.


Zeitweilige Einschränkung des Eigentums - Veränderungssperre nach § 34 FlurbG

bitte beachten Bildrechte: Adobe Stock

Für die im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegenden Flurstücke gelten zeitweilige Einschränkungen, die zu beachten sind und für die eine Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich ist.

Beispiele: Entfernen von Hecken und Gehölzstreifen, bauliche Veränderungen (z.B. Stall) auch durch Dritte (z.B. Windenergie, PV-Anlagen), Dränagen, Zäune entfernen / verlegen, Obst oder Tannenbaumplantage auf Ackerflächen anbauen mehr

Aktuelle Dokumente zum Herunterladen

Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahren Reinstorf   Bildrechte: ArL Lüneburg

Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahren Reinstorf

LEA Portal Bildrechte: SLA

Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Monika Kape

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 12
21337 Lüneburg
Tel: +49 4131 6972-345

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