Unternehmensflurbereinigung A20 Oldendorf
-Geplantes Verfahren-
Landkreis: Rotenburg (Wümme), Stade
Verf.-Nr.: 2596
Größe: ca. 2.652 ha
Teilnehmeranzahl: 619
Träger des Unternehmens: Die Autobahn GmbH
Verfahrensart: Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Für den Bau der Autobahn A20, werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen.
Die Flurbereinigung soll den für die Betroffenen entstehenden Landverlust durch die Straßenbaumaßnahme einschließlich der Kompensationsmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilen.
Weiterhin ist das Flurbereinigungsverfahrens erforderlich, um Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Straßenbaumaßnahme entstehen, auszugleichen. So sollen insbesondere die durch die Trasse entstehenden Flächendurchschneidungen, Missformen von Grundstücken sowie Unterbrechungen des Wege- und Gewässernetzes vermieden, minimiert bzw. behoben werden. Der durch die Neutrassierung der Ortsumgehung bedingte Eingriff in die Landschaft soll durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen werden.
Dieses Flurbereinigungsverfahren ist noch nicht offiziell eingeleitet!
Aktuelle Dokumente zum Herunterladen
Den aktuellen Stand des Flurbereinigungsverfahrens können Sie im LEA-Portal einsehen
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Konrad Lerch
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Bremerhaven
Projektleiter
Eitzer Straße 34
27570 Verden
Tel: +49 4231 808-183