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Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"

Projektaufruf 2025/2026


Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) informiert zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wie folgt:
„Wir möchten Sie über den Start zum Projektaufruf des neuen Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ informieren. Im Anhang erhalten Sie entsprechendes Schreiben der Bundesbauministerin Verena Huberts.

Mit dem Bundeshaushalt 2025 hat der Deutsche Bundestag für dieses Programm erstmals 333 Millionen Euro im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt. Damit wird das bisherige Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ab 2025 durch ein neues, auf Sportstätten beschränktes Programm abgelöst.


Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.


Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein.

Weitere Informationen einschließlich des Projektaufrufs sind unter folgender Adresse abrufbar: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html



Auf der Internetseite finden Sie auch Kontaktdaten für Fragen. Ab dem 3. November soll beim BBSR eine Telefon-Hotline freigeschaltet werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine FAQ-Liste sowie eine Informationsveranstaltung geplant sind.



Unterlagen zum Download:

Schreiben_Bundesbauministerin.pdf


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2025

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