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Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus

Projektaufruf 2024


Bildrechte: ArL

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus sollen erneut investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Antragsberechtigt sind Kommunen.


Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem BBSR bis zum

30. April 2024

Projektvorschläge zu unterbreiten.


Nähere Informationen entnehmen sie folgendem Dokument

NPS-Projektaufruf

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2024

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