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Erweiterung des Designer Outlets Soltau

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg erörterte Stellungnahmen


Gestern hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg in der Alten Reithalle in Soltau mit rd. 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der Region die Pläne zur Erweiterung des Designer-Outlets (DOS) in Soltau erörtert. Mit dabei: Vertreterinnen und Vertreter von Städten, Gemeinden, Landkreisen und Kammern aus dem näheren und weiteren Umfeld Soltaus.

Im Mittelpunkt des sachlich geführten Austauschs standen dabei Fragen zu den möglichen Auswirkungen einer Center-Erweiterung auf Einzelhandel, Innenstädte und Tourismus. So erinnerte beispielsweise die IHK Lüneburg-Wolfsburg daran, dass mehrere Vorgaben der Landesraumordnung – unter anderem zur Größe und zum Standort großflächiger Einzelhandelsprojekte – durch die beabsichtigte Erweiterung des Designer Outlets nicht eingehalten würden.

Der Landkreis Celle äußerte unter anderem Kritik daran, dass die möglichen Auswirkungen neuer Randsortimente wie Süßwaren und Parfümerieartikel bisher nicht hinreichend mit untersucht wurden. Nachfragen gab es darüber hinaus auch zu den erwarteten touristischen Effekten einer Center-Erweiterung. Hierzu erläuterte der von der Stadt beauftragte Tourismus-Experte, dass ein vergrößertes Center in der Lage sein werde, auch Besucherinnen und Besucher aus größerer Entfernung nach Soltau zu locken.

Kundenbefragungen zeigten, dass ein Teil dieser Besucherinnen und Besucher auch Angebote außerhalb des DOS nutzen würde – z.B. Restaurants in der Innenstadt von Soltau – oder ergänzend eine Tourismus-Attraktion in der Region aufsuche, etwa den Heidepark Soltau oder den Serengetipark in Hodenhagen. Grundlage für die Beratungen in Soltau bildeten die umfangreichen Verfahrensunterlagen, die von der Stadt Soltau und ihren Gutachtern erarbeitet wurden, und die mehr als 60 Stellungnahmen, die beim ArL Lüneburg hierzu eingegangen waren (online unter: www.arllg. niedersachsen.de/rov-dos).


„Wenn es darum geht, die Auswirkungen eines Einzelhandelsgroßprojektes auf Innenstädte und Ortsmitten zu prüfen, sind viele fachliche Punkte zu klären. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, in welchem Umfang die umliegenden Innenstädte durch die zusätzlichen Umsätze im DOS betroffen sind und wie diese Auswirkungen zu bewerten sind“, erläutert Harald Kätker, der beim ArL Lüneburg das Raumordnungsverfahren betreut. Dies sorgfältig zu beurteilen ist nun Aufgabe des ArL Lüneburg: Auf der Grundlage der Verfahrensunterlagen, der Stellungnahmen und der gestern durchgeführten Erörterung wird das ArL Lüneburg in den nächsten Wochen prüfen, ob und inwieweit die Planung der Stadt Soltau als raumverträglich bewertet werden kann.

Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist für das erste Quartal 2023 angestrebt. Aufbauend auf diesen Prüfschritt wird die oberste Landesplanung – das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – ein Zielabweichungsverfahren durchführen. Den zugehörigen Antrag hat die Stadt Soltau bereits gestellt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2022
zuletzt aktualisiert am:
12.12.2022

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