Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Dr. Stefano Panebianco
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1321
Am 02.10.2024 hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg das Raumordnungsverfahren für die Leitung „Elsfleth - Sottrum“ abgeschlossen. Die neue 380-kV-Leitung ersetzt eine bestehende Stromleitung zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West (Landkreis Wesermarsch) und der Gemeinde Sottrum (Landkreis Rotenburg/Wümme). Auf diese Weise wird die Kapazität für den Stromtransport in Niedersachsen erhöht.
„Wir haben uns intensiv mit den Verfahrensunterlagen und mit den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren befasst“, kommentiert Tom Weding, Projektleiter beim ArL Lüneburg, den Prozess der Prüfung. „In einigen Abschnitten der neuen Leitung geben wir kleine Korrekturen des Trassenverlaufs vor. So haben wir zum Beispiel den Vorschlag der Gemeinde Lilienthal aufgegriffen, die Wörpe südwestlich von Grasberg in Bündelung zur Bestandsleitung zu queren.“
Die raumordnerische Prüfung umfasste neben dem rund 66 Kilometer langen niedersächsischen Trassenverlauf für die neue Stromleitung auch die Prüfung mehrerer Standortalternativen für ein neues, rund 12,5 ha großes Umspannwerk, das die TenneT TSO GmbH im Bereich der Samtgemeinde Sottrum plant. Die TenneT TSO GmbH hatte hierfür insgesamt vier mögliche Standorte in den Blick genommen. Das ArL Lüneburg hat zwei dieser Standortalternativen für raumverträglich erklärt. Sie liegen nordöstlich von Sottrum und südwestlich von Schleeßel.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens – die so genannte „Landesplanerische Feststellung“, bestehend aus einem Textteil und einer Karte mit drei Blättern – findet sich auf der Website des ArL Lüneburg unter www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-coso
An das Raumordnungsverfahren schließt sich nun das Zulassungsverfahren für die neue 380-kV-Leitung Elsfleth-Sottrum an. Für die einzelnen Abschnitte der neuen Stromleitung wird die TenneT TSO GmbH Planfeststellungsverfahren bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) beantragen. Diese ist in Niedersachsen für die Genehmigung neuer Höchstspannungs-Freileitungen zuständig.
Über das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg
Von der Küste bis in die Heide, vom Wendland bis zur Weser: Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg kümmert sich gemeinsam mit Kommunen und anderen Aktiven in der Region um die langfristige Lebens- und Standortqualität in den 11 Landkreisen zwischen Hamburg, Bremen und Hannover. Es ist zentraler Ansprechpartner vor Ort, wenn es um öffentliche Fördermittel geht und sorgt dafür, dass das Geld aus Brüssel, Berlin oder Hannover da ankommt, wo es die Entwicklung der Region dauerhaft stärken kann. Von Raum- und Flurneuordnungsverfahren, über Tourismus und Wirtschaftsförderung, bis hin zu Kultur und politischer Bildung: Jährlich werden eine Vielzahl von Veranstaltungen zu aktuellen Themen der Landesregierung organisiert, und durchschnittlich 40 Millionen Euro Fördergelder in der EU-Strukturförderung für die ländlichen Räume bewilligt.
Weitere Informationen unter: https://www.arl-lg.niedersachsen.de/startseite/
Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg:
Herr Dr. Stefano Panebianco (stefano.panebianco@arl-lg.niedersachsen.de; Telefon: 04131-151321)
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Dr. Stefano Panebianco
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Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
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