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Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau:

ArL Lüneburg startet das Beteiligungsverfahren


Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg hat das Raumordnungsverfahren (ROV) für die beabsichtigte Erweiterung des Designer Outlets Soltau eingeleitet. Als erster Schritt startet nun das Beteiligungsverfahren, das heute öffentlich bekannt gemacht wurde. Zuvor hatte die Stadt Soltau die notwendigen Verfahrensunterlagen beim ArL Lüneburg eingereicht. Sie stehen jetzt auf der Website des ArL Lüneburg zum Download bereit. Öffentliche Stellen wie zum Beispiel Städte, Gemeinden und Landkreise aus der Region sowie Fachbehörden und -verbände sind zur Stellungnahme aufgefordert. Auch die Öffentlichkeit hat bis zum 19.08.2022 die Möglichkeit, Hinweise und Bedenken zum Vorhaben beim ArL Lüneburg vorzutragen.


Zur Vereinfachung des Verfahrens bittet das ArL Lüneburg darum, die Stellungnahmen in elektronischer Form an rov-dos@arl-lg.niedersachsen.de zu senden


Den Link zu den Verfahrensunterlagen sowie weitere Informationen zum ROV finden Sie hier.


Zum Hintergrund:

Die Stadt Soltau beabsichtigt, das Designer Outlet Soltau (DOS) von bisher 9.900 m² auf 15.000 m² Verkaufsfläche zu erweitern und hat deshalb beim zuständigen Landwirtschaftsministerium in Hannover ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren beantragt. Das ist notwendig, weil die Verkaufsfläche im Landes-Raumordnungsprogramm bisher auf 10.000 m² begrenzt ist.

Ein erster Prüfschritt für größere Einzelhandelsprojekte dieser Art ist die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens. Diese Aufgabe fällt in die regionale Zuständigkeit des Amtes für regionale Landesentwicklung. Aufgabe des Raumordnungsverfahrens ist die Prüfung der Raumverträglichkeit des Vorhabens.

Für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau spielen dabei vor allem die Auswirkungen auf die regionalen Einzelhandelsstrukturen sowie auf die touristische Entwicklung eine zentrale Rolle. Hierzu hat die Stadt Soltau umfangreiche Gutachten erarbeiten lassen. Ebenfalls Teil der Verfahrensunterlagen sind eine sogenannte Raumverträglichkeitsstudie sowie eine Verkehrsuntersuchung.

Das spätere Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, die sogenannte Landesplanerische Feststellung, ist eine wichtige Grundlage für das sich anschließende Zielabweichungsverfahren, das vom Landwirtschaftsministerium durchgeführt wird.



Menschen beim Shoppen   Bildrechte: Erwin Lorenzen / pixelio / www.pixelio.de

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Harald Kätker

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1309

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