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Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt Erörterungstermin mit öffentlichen Stellen am 07.12.2022 durch


Die Stadt Soltau beabsichtigt, das Designer Outlet Soltau (DOS) von bisher 9.900 m² auf 15.000 m² Verkaufsfläche zu erweitern. Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg führt als Obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren für die geplante Center-Erweiterung durch. Nachdem im Sommer 2022 das Beteiligungsverfahren stattfand, steht mit dem Erörterungstermin am Mittwoch dem 07.12.2022 in der Alten Reithalle Soltau jetzt der nächste Verfahrensschritt an. Hier erörtert das ArL mit der Stadt Soltau und den berührten öffentlichen Stellen, Verbänden und Vereinigungen die vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu wesentlichen Inhalten des Vorhabens.

Die Erwiderungssynopsen, mit denen die Stadt Soltau auf die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen antwortet, sind auf der Website des ArL öffentlich einsehbar (www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-dos).

Das Raumordnungsverfahren wird voraussichtlich im 1. Quartal 2023 abgeschlossen. Die Stadt Soltau strebt im Anschluss ein Zielabweichungsverfahren an; hierfür liegt die Zuständigkeit bei der obersten Landesplanungsbehörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Im Fall eines positiven Abweichungsbescheids würde sich dann das Bauleitplanverfahren der Stadt Soltau anschließen.

Bildrechte: Adobe Stock

Hintergrund:

Das Designer Outlet Soltau wurde 2012 am Standort Soltau, Ortsteil Harber, eröffnet. Die raumordnungsrechtliche Grundlage hierfür schuf die Landesregierung mit dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) 2008. Dieses eröffnete die Option, in der Urlaubsregion Lüneburger Heide ein neues Hersteller-Direktverkaufszentrum zu errichten – mit dem Ziel, den Tourismus in der Region zu stärken. Gleichzeitig legte das LROP 2008 eine maximale Verkaufsfläche von 10.000 m² fest.

Um die beabsichtigte Erweiterung des DOS trotz entgegenstehender Regelung des LROP zu ermöglichen, beantragte die Stadt Soltau am 19.02.2020 beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Durchführung eines so genannten Zielabweichungsverfahrens und eines begleitenden Raumordnungsverfahrens.

Nach Durchführung der vorbereitenden Telefon-/Videokonferenzen am 23.11.2020 und der Auswertung der schriftlichen Hinweise hierzu legte das ArL Lüneburg am 29.01.2021 den Untersuchungsrahmen für das Raumordnungsverfahren fest.

Aufgrund der Corona-Pandemie pausierte die Erstellung der für das Raumordnungsverfahren erforderlichen Gutachten für mehrere Monate. Im Juni 2022 stellte die Stadt Soltau die Verfahrensunterlagen fertig. Das ArL Lüneburg leitete daraufhin das Raumordnungsverfahren ein und führte die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durch.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.11.2022

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