Artikel-Informationen
erstellt am:
20.03.2023
Ansprechpartner/in:
Harald Kätker
Das Amt für regionale Landesentwicklung hat das Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau (DOS) am 17. März 2023 abgeschlossen.
Kernergebnis des Raumordnungsverfahrens ist, dass die beabsichtigte Erweiterung von 9.900 auf 15.000 m² Verkaufsfläche nur in Teilen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt.
Zwar ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Innenstädte in der Region durch die Erweiterung nicht zu erwarten. Das „Beeinträchtigungsverbot“ des Landes-Raumordnungsprogramms wird damit eingehalten. Das Vorhaben verstößt jedoch aufgrund seiner peripheren Lage gegen zwei andere verbindliche Ziele der Raumordnung: das Konzentrationsgebot und das Integrationsgebot des Landes-Raumordnungsprogramms.
Die Erweiterung des Designer Outlets Soltau (DOS) ist damit nur raumverträglich möglich, wenn das Landwirtschaftsministerium in Hannover der Abweichung von den verletzten Zielen zustimmt. „Eine raumverträgliche Vorhabenrealisierung würde zudem voraussetzen, dass die in der landesplanerischen Feststellung genannten Maßgaben von der Stadt Soltau bei der weiteren Planung beachtet werden“, erläutert Harald Kätker, der das Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg durchgeführt hat.
Link zur Landesplanerischen Feststellung sowie weitere Informationen zum ROV:
www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-dosArtikel-Informationen
erstellt am:
20.03.2023
Ansprechpartner/in:
Harald Kätker