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Sieben Kommunen im Amtsbezirk Lüneburg erhalten Kofi-Förderung

Ministerin Honé: Hilfen sind Beitrag für mehr Chancengleichheit in Niedersachsen


Das Land Niedersachsen unterstützt erneut Projekte in finanzschwachen Kommunen mit Kofinanzierungshilfen in Höhe von insgesamt 6,17 Millionen Euro. Das gab das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung am Mittwoch in Hannover bekannt. Im Amtsbezirk Lüneburg, bestehend aus den elf Landkreisen zwischen Cuxhaven, Bremen und Celle, sollen insgesamt sieben Kommunen eine Kofi-Förderung erhalten.

Unter anderem erhält die Gemeinde Wurster Nordseeküste im Landkreis Cuxhaven 59 914 Euro für die Modernisierung der Kaianlage des Kutterhafens Spieka-Neufeld. Damit können Förderungen in Höhe von 411 858,30 Euro aus anderen Richtlinien „gehebelt“ werden.

Die Finanzhilfen sollen Kommunen mit angespannter Haushaltslage in die Lage versetzen, die für EU-Förderungen notwendigen Eigenanteile für größere Projekte aufzubringen. Damit wirken die Kofinanzierungen wie Hebel, um umfangreichere Zukunftsvorhaben in den Kommunen zu realisieren.

Niedersachsens Regionalministerin Birgit Honé sieht in der Kofinanzierung eine große Chance für Kommunen, trotz aktueller Belastungen die Weichen für die Zukunft zu stellen. „Die Kofinanzierung ist ein Beitrag des Landes für mehr Chancengleichheit in Niedersachsen. Gerade in ländlichen Regionen wären viele EU-geförderte Projekte ohne die ‚Kofi‘ nicht machbar. Und gerade dort sollte die Zukunft nicht von der Kassenlage abhängen“, sagte Honé.

Dieser Meinung ist auch die Landesbeauftragte Monika Scherf. „Wenn wir den regionalen Strukturwandel und die Entwicklung der ländlichen Räume voranbringen wollen, ist es enorm wichtig, bei den schwächeren Kommunen die Eigenmittelquote zu reduzieren. Denn nur so können die EU-Fördermittel auch da ankommen, wo sie besonders benötigt werden“, erklärte die Chefin des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg. Ihr Haus berät die Kommunen bei der Antragstellung und ist bei vielen Richtlinien auch für die Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln verantwortlich. „Es freut mich sehr, dass wir mithilfe der Kofinanzierung Projekte in sieben weiteren Kommunen ermöglichen können.“


Hintergrund:

Die meisten EU-Förderprogramme gewähren für Investitionen oder Projekte keine Vollfinanzierung, sondern verlangen den Einsatz weiterer Finanzierungsquellen außerhalb der EU-Institutionen von bis zu 50 Prozent.

Dieser Finanzierungsteil wird Kofinanzierung genannt. Sie muss nachgewiesen werden, bevor ein EU-Förderprogramm zugesagt wird und ist damit für finanzschwache Antragssteller oft eine zentrale Hürde für die Umsetzung von Projekten.

Bereits seit 2015 erhalten besonders finanzschwache kommunale Körperschaften in Niedersachsen Kofinanzierungszuweisungen, um ihre Eigenanteile senken zu können. Das Verfahren liegt seit vergangenem Jahr vollständig in der Hand des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Bei der am heutigen Mittwoch veröffentlichten Liste kann es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen. Erfahrungsgemäß weichen die Projektvolumina, die zuwendungsfähigen Kosten und letztlich auch die aufzubringenden Eigenmittel teils erheblich von den im EU-Verfahren festgesetzten Werten ab. So erklären sich mögliche Abweichungen von Verteilungsliste und Bewilligungsbescheiden.

Letztendlich stehen die Beträge erst nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Verwendungsnachweise endgültig fest.



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Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2022

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