Niedersachsen klar Logo

Start der Planungen für die Energietransportleitung 182

ArL Lüneburg berät Anforderungen an die Verfahrensunterlagen


Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg führt am 30. und 31. August 2022 Videokonferenzen zur Vorbereitung eines neuen Raumordnungsverfahrens durch. Der Fernleitungsnetzbetreiber Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) plant den Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 von Elbe Süd nach Achim.

Zur Beratung der Anforderungen an die Verfahrensunterlagen hat das ArL Lüneburg die räumlich berührten Gemeinden, Landkreise, Fachbehörden und Naturschutzvereinigungen zu Videokonferenzen eingeladen. Der Start des Raumordnungsverfahrens ist für 2023 vorgesehen.

Zum Hintergrund:

Der Fernleitungsnetzbetreiber Gasunie Deutschland (GUD) plant den Neubau einer Gasleitung (ETL 182) zwischen den bestehenden Netzpunkten „Elbe Süd“ und „Achim“. Auslöser für die neue Leitung sind die geplanten, festen Flüssigerdgas-Terminals in Stade/Bützfleth (Niedersachsen) und Brunsbüttel (Schleswig-Holstein). Das Erdgas, das künftig dort eingespeist wird, soll über die neue Gasleitung in südwestliche Richtung weitertransportiert werden.

Der Netzpunkt „Elbe Süd“ im Landkreis Stade und der Netzpunkt „Achim“ im Landkreis Verden befinden sich in einer Entfernung von ca. 73 km Luftlinie zueinander. Die geplante ETL 182 soll die beiden Netzpunkte mit einem aktuell geplanten Durchmesser von DN 1200 (1,2 m) verbinden und mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 84 bar betrieben werden. Die GUD hat drei räumliche Trassenalternativen (Ost, Mitte und West) entwickelt, die die Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Harburg und Verden berühren.

Die Genehmigung neuer, großer Infrastrukturprojekte erfolgt in der Regel in zwei Schritten. In einem vorbereitenden Verfahren prüft das Raumordnungsverfahren, ob und wo die neue Gasleitung raum- und umweltverträglich errichtet werden kann. An das Raumordnungsverfahren schließt sich das Planfeststellungsverfahren an. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Mit dem von der Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 korrespondiert die Verpflichtung der GUD zum Bau der ETL 182. Es besteht daher eine besondere Dringlichkeit für die Realisierung der neuen Gasleitung. Die Inbetriebnahme der ETL 182 ist bereits für das Jahr 2026 vorgesehen. Das ArL Lüneburg sieht daher vor, dass Raumordnungsverfahren so zügig wie möglich durchzuführen und eng mit dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu verzahnen.

Das Raumordnungsverfahren sieht – ebenso wie das spätere Planfeststellungsverfahren – eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dafür muss der zuständige Fernleitungsnetzbetreiber GUD zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeiten. Sobald diese vollständig vorliegen, leitet das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg das Beteiligungsverfahren ein.


Erdgasleitung Symbolbild   Bildrechte: Adobe Stock, Benjamin Albiach Galan

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.07.2022

Ansprechpartner/in:
Christof Seeck

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1324

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln