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Raumordnungsverfahren für die 380-kV-Leitung Stade-Landesbergen, Abschnitt Dollern-Landesbergen (Ersatzneubau)

Verfahrensergebnis: Das Raumordnungsverfahren für die 380-kV-Leitung Stade-Landesbergen, Abschnitt Dollern-Landesbergen, wurde am 4.6.2018 mit der Veröffentlichung der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen, die zugehörigen Dokumente finden Sie zum Download in dem Textkasten rechts (unter „Abschluss des Raumordnungsverfahrens“) . Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber einzelnen und gegenüber dem Planungsträger. Es ersetzt keine Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige behördliche Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften (vgl. § 11 NROG). Die Landesplanerische Feststellung, aus der sich auch die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Belangen ergibt, wird einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

Vorhaben: Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant zum Zweck der Netzverstärkung den Ersatz der bestehenden 220-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Stade und Landes­bergen durch eine 380-kV-Höchstspannungsleitung. In diesem Zuge ist auch ein neues Um­spannwerk im Raum der Grafschaft Hoya mit netztechnischer Anbindung an das bestehende Umspannwerk Wechold zu errichten.

Zuständige Behörde: Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg hat am 21.04.2017 das Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit gemäß § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes und § 9 ff. Niedersächsisches Raumordnungsgesetz für den Leitungsabschnitt Dollern-Landesbergen einschließlich des neuen Umspannwerks im Raum der Grafschaft Hoya eingeleitet.

Zweck des Raumordnungsverfahrens: Das Raumordnungsverfahren hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 ROG). Das Raumordnungsverfahren schließt zudem die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein (vgl. § 10 Abs. 3 NROG). An das Raumordnungsverfahren schließt sich das Planfeststellungsverfahren an, in dem die konkreten Details der neuen Stromleitung - u.a. Masttypen, -standorte und -höhen - festgelegt werden. Für das spätere Planfeststellungsverfahren ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTbV) in Hannover zuständig.

Beteiligung der Öffentlichkeit: Das Raumordnungsverfahren sieht - ebenso wie das spätere Planfeststellungsverfahren - eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die im Untersuchungsraum des Raumordnungsverfahrens gelegenen Einheits- und Samtgemeinden haben daher im Frühjahr/Sommer 2017 die vollständigen Planungsunterlagen inkl. der Umweltverträglichkeitsstudie zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Insgesamt sind seitens der Öffentlichkeit rund 170 Stellungnahmen eingegangen.

Infolge des Beteiligungsverfahrens hat TenneT den Standortvergleich für das geplante Umspannwerk im Raum der Grafschaft Hoya um drei Standortalternativen erweitert. Zum erweiterten Standortvergleich wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, die Unterlagen lagen nach ortsüblicher Bekanntmachung für einen Monat - vom 4.9.2017 bis zum 4.10.2017 - in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya aus. Das erneute Beteiligungsverfahren war auf den erweiterten Standortvergleich für die Errichtung eines Umspannwerks im Raum der Grafschaft Hoya und die zugehörigen Antragsunterlagen beschränkt. Viele Bürger/innen nutzten die Gelegenheit, um Stellung zu nehmen - es gingen erneut knapp 170 Stellungnahmen beim ArL Lüneburg ein.

Für Anfang 2018 stand eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung an. Grund hierfür war ein Formfehler: Bei der Ankündigung der letzten Auslegungen der Antragsunterlagen versäumte es das ArL Lüneburg, die verschiedenen Bände und Anlagen der Antragsunterlagen einzeln aufzulisten. Die Antragsunterlagen wurden daher nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung im Januar/Februar 2018 noch einmal für die Dauer eines Monats in den vom Untersuchungsraum berührten Samt- und Einheitsgemeinden ausgelegt, mit zweiwöchiger Nachfrist für Stellungnahmen. Es gingen knapp 80 Stellungnahmen ein.

Ansprechpartner: Für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens des Vorhabenträgers TenneT Frau Renate Gaus zur Verfügung (renate.gaus@tennet.eu; 0921 50740 - 4719). Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg ist Dr. Stefano Panebianco (stefano.panebianco@arl-lg.niedersachsen.de; 04131-151321).



Weitere Infos:

Stromleitung Bildrechte: ArL Lüneburg, Kae

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