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Beteiligungsverfahren für den Nordteil der Ostniedersachsenleitung beginnt

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg leitet Raumverträglichkeitsprüfung für neue 380 kV-Höchstspannungsleitung in den Landkreisen Harburg und Lüneburg ein


Die Planungen für eine neue Stromleitung im Nordosten Niedersachsens nehmen Fahrt auf: Am 16.01.2024 leitet das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg die Raumverträglichkeitsprüfung für den Nordteil der so genannten „Ostniedersachsenleitung“ (ONiL Nord) ein.

Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) ist die Errichtung einer neuen 380-kV-Freileitung zwischen der Elbe (Gemeinde Tespe, Landkreis Harburg) und dem Ortsteil Kolkhagen (Gemeinde Barnstedt, Landkreis Lüneburg). Außerdem werden in diesem Verfahren Standortalternativen für ein neues Umspannwerk im Raum Lüneburg untersucht und bewertet. Vorhabenträgerin ist die Übertragungsnetzbetreiberin TenneT TSO GmbH (TenneT).

Berührte öffentlichen Stellen wie zum Beispiel Städte, Gemeinden und Landkreise erhalten ebenso wie Verbände, Vereinigungen und Privatpersonen die Gelegenheit, ihre Hinweise zu der Planung bis zum 15.02.2024 an das ArL Lüneburg zu richten. Zur Vereinfachung des Verfahrens bittet das ArL Lüneburg darum, die Stellungnahmen in elektronischer Form an rvp-onil-nord@arl-lg.niedersachsen.de zu senden.

Die umfangreichen Verfahrensunterlagen, die von der TenneT erstellt wurden, bestehen aus einem Erläuterungsbericht, einer Raumverträglichkeitsstudie, einem Bericht zur überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen, einer Gesamtbeurteilung sowie vielfältigen Karten und weiteren Anhängen. In den Verfahrensunterlagen lässt sich nachlesen, welche raumbedeutsamen Vor- und Nachteile mit den einzelnen Trassen- und Standortalternativen verbunden sind und wie die TenneT diese bewertet. Die Verfahrensunterlagen stehen ab dem 16.01.2024 auf der Website des ArL Lüneburg zum Download bereit: www.arl-lg.niedersachsen.de/rvp-onil-nord.

Nach den Planungen der TenneT soll die neue Leitung größtenteils parallel zur bestehenden 380 kV-Leitung Krümmel-Wahle verlaufen. In einigen Bereichen muss zur Beachtung einzelner Raumbelange, wie etwa Abstandsvorgaben zu Wohnnutzungen oder Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes, ein von der Bestandstrasse abweichender Leitungsverlauf gewählt werden.

In der RVP wird durch das ArL Lüneburg geprüft, ob das Vorhaben raum- und umweltverträglich ist und welche der von der TenneT vorgelegten Standort- und Trassenalternativen aus Raum- und Umweltsicht die besten sind.


Zum Hintergrund:

Der Leitungsabschnitt der RVP ist Teil des Energiewendeprojekts Ostniedersachsenleitung, mit dem der Gesetzgeber die TenneT beauftragt hat. Auf einer Länge von insgesamt 140 km soll die Ostniedersachsenleitung in Nord-Süd-Richtung die Übertragungskapazität der bestehenden Stromleitung von Krümmel bis Wahle erhöhen. Die raumordnerische Prüfung des Leitungsbaus liegt in der Zuständigkeit von zwei Landesplanungsbehörden: Für den nördlichen Abschnitt zwischen Elbe und Kolkhagen führt das ArL Lüneburg eine Raumverträglichkeitsprüfung durch. Für den südlichen Abschnitt vom Umspannwerk Stadorf bis Wahle liegt die Zuständigkeit beim ArL Braunschweig. Für den Teilabschnitt von südlich Kolkhagen bis zum Umspannwerk Stadorf wird auf eine RVP verzichtet, da die Leitung hier nach den Ergebnissen der Vorprüfung bestandsnah und ohne erhebliche Konflikte errichtet werden kann.

Die Genehmigung neuer, großer Infrastrukturprojekte erfolgt in der Regel in mehreren Schritten. In einem vorbereitenden Verfahren wird mit einer RVP geprüft, ob und wo die neue Höchstspannungsfreileitung raum- und umweltverträglich errichtet werden kann. Die RVP sieht – ebenso wie das spätere Planfeststellungsverfahren – eine Beteiligung der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit vor. Dafür muss die zuständige Vorhabenträgerin zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeiten. Da diese nunmehr vollständig vorliegen, leitet das ArL Lüneburg das Beteiligungsverfahren ein. Die Verfahrensunterlagen werden öffentlich im Internet bereitgestellt. Ergänzend werden sie für die Dauer eines Monats öffentlich beim ArL Lüneburg ausgelegt. Ort und Zeit der Bereitstellung der Verfahrensunterlagen im Internet und der Auslegung der Verfahrensunterlagen im ArL Lüneburg wurden am 20.12.2023 im Niedersächsischen Ministerialblatt öffentlich bekannt gemacht.

Das spätere Ergebnis der RVP, die sogenannte Landesplanerische Feststellung, ist eine wichtige Grundlage für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren, das von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover durchgeführt wird.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Stefano Panebianco

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1321

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