Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Dr. Stefano Panebianco
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1321
Die bestehende 380-kV-Leitung zwischen Dollern und Ovenstädt soll durch eine neue und leistungsfähige Leitung ersetzt werden, um die Kapazitäten für den Stromtransport zu erhöhen. Den vordringlichen Bedarf für diesen Ersatzneubau hat die Bundesnetzagentur bestätigt, daher ist dieses Vorhaben auch in das Bundesbedarfsplangesetz als Teil des Vorhaben 57 Dollern – Ovenstädt – Bechterdissen aufgenommen worden. Vorhabenträgerin ist die TenneT TSO GmbH. Sie bezeichnet das Vorhaben als „Elbe-Lippe-Leitung Nord“. Für den nördlichen Teilabschnitt dieser Leitung – zwischen den Umspannwerken Dollern und Sottrum – ist das ArL Lüneburg zuständig.
Üblicherweise wird in Vorbereitung auf das Genehmigungsverfahren für ein solches Infrastrukturprojekt zunächst ein Vorverfahren durchgeführt, in dem die Verträglichkeit des Vorhabens untersucht wird. Dabei wird insbesondere geprüft, ob ein Vorhaben mit den Vorgaben aus dem Landes-Raumordnungsprogramm und den Regionalen Raumordnungsprogrammen übereinstimmt. Zudem dienen diese „Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung“ (frühere Bezeichnung: Raumordnungsverfahren) einer überschlägigen Bewertung der Umweltauswirkungen, der Abstimmung mit anderen Planungen und Projekten und dem Vergleich verschiedener räumlicher Alternativen. In diesem Fall hat die TenneT TSO GmbH jedoch bei der zuständigen Behörde den Antrag gestellt, auf eine solche zeitlich vorgelagerte Raumverträglichkeitsprüfung zu verzichten. „Unsere Planungen sehen vor, dass die neue Leitung in direkter Bündelung zu einer anderen Leitung, nämlich der Leitung Stade – Landesbergen, neu errichtet werden soll. Dieser Raum ist bereits gründlich voruntersucht worden. Daher benötigen wir kein gesondertes Vorverfahren. Noch offene Fragen, insbesondere zum Artenschutz, können im späteren Genehmigungsverfahren geklärt werden“, begründet Gesamtprojektleiter Thomas Sälzer den Antrag der TenneT TSO GmbH.
Erörtert wurde der Bedarf für ein Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung am 17. April 2024. Zu diesem Termin hatte das ArL Lüneburg eingeladen. Im Nachgang haben 40 Institutionen und Verbände Stellung genommen, auf der Basis umfangreicher Unterlagen der TenneT TSO GmbH. Die Lüneburger Raumordnungsbehörde hat alle Informationen ausgewertet und die Verträglichkeit des Vorhabens überschlägig geprüft. Die Einschätzung der TenneT TSO GmbH, dass ein Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für dieses Leitungsbauvorhaben im Abschnitt Dollern – Mehringen verzichtbar ist, konnte weitgehend bestätigt werden. Nur für den Teilabschnitt westlich Verden (Aller) besteht noch Klärungsbedarf.
Die zu ersetzende Bestandsleitung verläuft hier in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten, außerdem quert sie das Naturschutzgebiet „Untere Allerniederung im Landkreis Verden“. Daher hat die TenneT TSO GmbH hier insgesamt drei räumliche Alternativen entwickelt. „Dies ist der konflikthafteste Abschnitt der Leitung. Mehrere Beteiligte haben Bedenken geäußert, u.a. die Stadt Verden (Aller) und der Landkreis Verden. Ob ein Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung hier erforderlich ist, bedarf der weiteren Beratung“, fasst Stefano Panebianco, beim ArL Lüneburg zuständig für Raumordnungsfragen, die Sachlage zusammen. Das ArL Lüneburg hat daher den Landkreis Verden als Untere Landesplanungsbehörde aufgefordert, zu einer ergänzenden Antragskonferenz einzuladen, um für diesen Teilabschnitt der neuen Stromleitung das Erfordernis eines Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung noch einmal vertiefend zu erörtern. Dieser Termin ist für August 2024 angedacht.
Das Protokoll der Antragskonferenz vom 17.04.2024 und das Prüfdokument des ArL Lüneburg zum Erfordernis eines Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung sind online verfügbar unter:
https://www.arl-lg.niedersachsen.de/rvp-elli-n
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Dr. Stefano Panebianco
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