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Raumordnungsverfahren (ROV) / Raumverträglichkeitsprüfung

Stromleitung   Bildrechte: ArL Lüneburg, Kae
380 kV-Stromfreileitung zwischen Lüneburg-Oedeme und Reppenstedt
"leer"   Bildrechte: ArL Lüneburg, Kae
Bundesautobahn A 39 im Bereich Lüneburg-Ochtmissen

Ein wichtiges Instrument der Raumordnung ist das Raumordnungsverfahren (ROV) bzw. die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP). Es dient dazu, die überörtliche Raumverträglichkeit von bestimmten raumbedeutsamen Planungen wie z.B. Autobahnen, Schienenstrecken, Stromtrassen oder Deponien zu ermitteln. Im ROV / in der RVP wird vor allem die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung geprüft. Außerdem wird das geplante Vorhaben mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt.

Neben detaillierten Gutachten zum Natur- und Artenschutz im Rahmen der integrierten Umweltprüfung werden z.B. auch die Auswirkungen auf den Verkehr oder Emissionen, die das Vorhaben betreffen, untersucht. Hierfür werden durch den Vorhabenträger Gutachten erstellt. Die zuständige Raumordnungsbehörde führt im Raumordnungsverfahren / in der Raumverträglichkeitsprüfung eine breit angelegte Beteiligung von Kommunen, Fachbehörden und der Öffentlichkeit durch. Auf diese Weise trägt sie wichtiges Fach- und Ortswissen für die spätere Feinplanung des Vorhabens zusammen und sorgt dafür, dass dieses von vornherein möglichst raum- und umweltverträglich geplant werden kann. Häufig werden in einem ROV auch verschiedene Trassen- bzw. Standortalternativen miteinander verglichen, um die Variante zu ermitteln, die am wenigsten räumliche Konflikte hervorruft und wirtschaftlich umsetzbar ist.

Wie ein ROV / eine RVP in Niedersachsen durchzuführen ist, ist gesetzlich geregelt (§§ 15 f des Raumordnungsgesetzes; §§ 10 ff. des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG). ROV / RVP werden im Regelfall von der unteren Landesplanungsbehörde - im ArL-Bezirk Lüneburg sind das die elf Landkreise - durchgeführt. Bei Vorhaben von übergeordneter Bedeutung – z.B. dann, wenn mehrere Landkreise betroffen sind – kann das ArL als obere Landesplanungsbehörde die Durchführung des ROV / der RVP aber auch an sich ziehen (wie z.B. bei der Autobahn A 39 oder bei großen Stromleitungen, die durch mehrere Landkreise verlaufen).

Ein ROV / eine RVP endet mit einer so genannten „landesplanerischen Feststellung“. In diesem Dokument kann man nachlesen, wie die Raumordnungsbehörde bei ihrer Prüfung vorgegangen ist und wie Hinweise und Einwände von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Fachbehörden dabei berücksichtigt wurden. Vor allem aber trifft die „landesplanerische Feststellung“ eine Aussage dazu, ob das geplante Vorhaben raum- und umweltverträglich ist und so wie beantragt oder ggf. auch in geänderter Form weitergeplant werden kann. Die landesplanerische Feststellung ist nicht verbindlich für die weiteren Planungsschritte des Vorhabens, stellt aber eine wichtige gutachterliche Grundlage dafür dar. Die für die Vorhabengenehmigung zuständige Behörde muss die Ergebnisse der Landesplanerischen Feststellung in ihre Genehmigungsentscheidung einbeziehen.

Wegen seines fachübergreifenden Charakters ist das ROV / die RVP besonders geeignet, die oftmals widerstreitenden Planungen und Nutzungsansprüche frühzeitig miteinander abzustimmen. Im Anschluss an ein ROV folgt in der Regel ein detailliertes Zulassungsverfahren - z.B. ein Planfeststellungsverfahren, welches nach erfolgreichem Abschluss im Grunde wie eine Baugenehmigung wirkt.

  Bildrechte: ArL LG
Auszug aus der landesplanerischen Feststellung zum ROV „Ersatzneubau 380-kV-Leitung Stade-Landesbergen“, Abschnitt Dollern-Landesbergen
Raumverträglichkeitsprüfung 380 kV-Leitung Landesgrenze NDS/SH - südlich Kolhagen (ONiL Nord)

Hier gibt es alle Infos zur Raumverträglichkeitsprüfung ONiL Nord

Raumordnungsverfahren für die Energietransportleitung Elbe Süd - Achim (ETL 182)

Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren Gasleitung ETL 182

Raumordnungsverfahren für die 380 kV-Leitung Conneforde - Sottrum (CoSo)

Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren der Leitung Conneforde - Sottrum (CoSo)

Raumordnungsverfahren für die 380 kV-Leitung Dollern - Alfstedt - Elsfleth West (Elbe-Weser-Leitung)

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Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau (DOS)

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Raumordnungsverfahren für die 380-kV-Leitung Stade-Landesbergen

Hier gibt es alle Infos zum Raumordnungsverfahren Dollern-Landesbergen.

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