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Raumordnungsverfahren für den Neubau der Energietransportleitung 182 (ETL 182) von Elbe Süd nach Achim

Vorhaben: Gegenstand des Raumordnungsverfahrens (ROV) ist der von der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) geplante Neubau der Energietransportleitung (ETL) 182 inklusive notwendiger technischer Einrichtungen zwischen den bestehenden Netzpunkten "Elbe Süd" im Landkreis Stade und "Achim" im Landkreis Verden. Die neue Leitung soll die beiden Netzpunkte mit einem aktuell geplanten Durchmesser von DN 1400 verbinden und mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 84 bar betrieben werden. Anlass für die Planungen ist der Transportbedarf für Gas, der durch die neu entstehenden Flüssiggas-Terminals (LNG) in Brunsbüttel und Stade/Bützfleth ausgelöst wird. Es handelt sich um eine Gasfernleitung nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Nr. 3.4 der Anlage zum LNG-Beschleunigungsgesetz. Die Inbetriebnahme der ETL 182 ist für das Jahr 2027 vorgesehen.

Zuständige Behörde: Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren (ROV) für den Neubau der ETL 182 durch.

Zweck des Raumordnungsverfahrens: Das ROV hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 ROG). Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und ob sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

Das Raumordnungsverfahren schließt zudem die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein (vgl. § 10 Abs. 3 NROG). Für das Vorhaben bedeutet dies u.a., dass die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens auf Mensch und Natur untersucht und Trassenalternativen für die ETL 182 hinsichtlich ihrer Raum- und Umweltverträglichkeit miteinander vergleichen und bewertet werden.

Das Ergebnis des ROV hat gutachterlichen Charakter und ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung bei den sich daran anschließenden Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Für die späteren Planfeststellungsverfahren zur ETL 182 ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover zuständig.

Beteiligung der Öffentlichkeit: Das Raumordnungsverfahren sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen vor. Dafür hat die GUD als Vorhabenträgerin zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeitet. Nachdem diese vollständig vorlagen, hat das ArL Lüneburg die Öffentlichkeit am 23.08.2023 durch eine öffentliche Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt über Ort und Zeit der Bereitstellung der Unterlagen im Internet und der Auslegung der Verfahrensunterlagen informiert. Die Verfahrensunterlagen werden für die Dauer eines Monats öffentlich beim ArL Lüneburg ausgelegt. Außerdem erfolgt eine Veröffentlichung auf der Website des ArL Lüneburg. Mit dem Beteiligungsverfahren für die öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit wurde das Raumordnungsverfahren am 23.08.2023 einleitet.

Ansprechpartner: Für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens GUD Herr Steffen Reger (projektanfragen@gasunie.de) zur Verfügung.

Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg ist Herr Christof Seeck (christof.seeck@arl-lg.niedersachsen.de; 04131/151324).


Weitere Informationen zur Energietransportleitung 182 finde Sie auf der offiziellen Projektwebsite der GUD:

https://www.gasnetz-für-morgen.de/leitung-elbe-sued---achim


Stand: 27.02.2024

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