Raumverträglichkeitsprüfung für den Ersatzneubau einer 380 kV-Freileitung von Dollern nach Mehringen (Elbe-Lippe-Leitung - Nord, Teilabschnitt)
Vorhaben: Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH ist durch das Bundesbedarfsplangesetz mit dem Ersatzbau der bestehenden 380-kV-Stromleitung (Elbe-Lippe-Leitung) zwischen den Umspannwerken Dollern (Landkreis Stade) und Bechterdissen (Kreis Lippe) beauftragt. Der nördliche Teil des Vorhabens von Dollern (Landkreis Stade) bis Ovenstädt (Landkreis Minden-Lübbecke) ist im Netzentwicklungsplan (NEP) 2035 als Projekt 116 mit den Maßnahmen M206 und M494 aufgelistet und wird vom Vorhabenträger als „Elbe-Lippe-Leitung – Nord“ bezeichnet.
Die „Elbe-Lippe-Leitung – Nord“ gliedert sich räumlich in vier Abschnitte. Abschnitt 1 (ca. 55 km) verläuft vom Umspannwerk (UW) Dollern bis zum neu zu planenden UW innerhalb der Samtgemeinde Sottrum. Abschnitt 2 (ca. 45 km) beginnt im neuen UW Sottrum und endet im UW Mehringen (Landkreis Nienburg/Weser).
Zuständige Behörde: Für die Abschnitte 1 und 2 der „Elbe-Lippe-Leitung – Nord“ hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg als zuständige Landesplanungsbehörde bestimmt, auf der Basis von § 19 Abs. 1 Satz 5 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG). Die darauf folgenden Abschnitte 3 und 4 vom Umspannwerk Mehringen bis nach Ovenstädt liegen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Nienburg/Weser als Unterer Landesplanungsbehörde.
Aktueller Verfahrensstand: Das ArL Lüneburg hat am 17.04.2024 eine Antragskonferenz nach § 10 Abs. 1 NROG a.F. durchgeführt, um insbesondere das Erfordernis eines RVP-Verfahrens zu erörtern. Auf der Grundlage der in der Antragskonferenz vorgebrachten Hinweise und der hierzu eingegangenen Stellungnahmen hat das ArL Lüneburg entschieden, dass ein RVP-Verfahren für die Elbe-Lippe-Leitung Nord, Abschnitte 1 und 2, weit überwiegend nicht erforderlich ist. Lediglich für den Teilabschnitt "Aller" besteht hierzu noch weiterer Erörterungsbedarf.
Zur Klärung, ob es für den Teilabschnitt "Aller" eines RVP-Verfahrens bedarf, hat der Landkreis Verden als räumlich zuständige Untere Landesplanungsbehörde am 26.11.2024 eine ergänzende Antragskonferenz durchgeführt.
Die Dokumentation zur Prüfung des Erfordernisses eines RVP-Verfahrens durch das ArL Lüneburg findet sich im grauen Kasten rechts, unter "Entscheidung zum Erfordernis eines RVP-Verfahrens (Juni 2024)"
Ansprechpartner:
Für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens TenneT TSO GmbH Herr Andreas Denninghoff (Andreas.Denninghoff@tennet.eu; 0921/50740-6466; Bürgerreferent) zur Verfügung.
Ansprechpartner für Nachfragen zur Raumverträglichkeitsprüfung beim ArL Lüneburg ist Herr Tobias Meister (tobias.meister@arl-lg.niedersachsen.de; 04131/151345).
Weitere Informationen zur Elbe-Lippe-Leitung – Nord finden Sie auf der offiziellen Projektwebsite von TenneT: https://www.tennet.eu/de/projekte/elbe-lippe-leitung-nord
Stand: 16.01.2025