Niedersachen klar Logo

Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau

Vorhaben: Die Stadt Soltau plant die Erweiterung des Designer Outlets Soltau von bisher 9.900 m² auf 15.000 m² Verkaufsfläche und möchte hierfür den zugehörigen Bebauungsplan ändern. Weil das Landes-Raumordnungsprogramm die Verkaufsfläche auf 10.000 m² begrenzt, hat die Stadt Soltau ein Zielabweichungsverfahren bei der obersten Landesplanungsbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)) beantragt. Als Grundlage für das Zielabweichungsverfahren soll zunächst ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden, um die Raumverträglichkeit der geplanten Erweiterung bewerten zu können.

Zuständige Behörde: Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL Lüneburg) führt als obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau (DOS) durch.

Zweck des Raumordnungsverfahrens: Das Raumordnungsverfahren hat den Zweck, die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen (Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 ROG). Für das Vorhaben „Erweiterung des DOS“ bedeutet dies u.a., dass die möglichen Auswirkungen dieses Vorhabens auf die umliegenden Innenstädte und Ortskerne untersucht und bewertet werden. Kommt das Raumordnungsverfahren zum Ergebnis, dass die Erweiterung raumverträglich ist, schließt sich ein Zielabweichungsverfahren an. Im Falle eines positiven Abweichungsbescheids folgt dann das Bauleitplanverfahren, in dem die konkreten Details der Planung – u.a. genaue räumliche Lage, Anzahl der Stellplätze, Festsetzungen zu einzelnen Sortimenten – festgelegt werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit: Das Raumordnungsverfahren sieht, ebenso wie das spätere Bauleitplanverfahren, eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Dafür muss die Planungsträgerin – hier die Stadt Soltau – zunächst die nötigen Verfahrensunterlagen erarbeiten. Sobald diese vollständig vorliegen, leitet das ArL Lüneburg das Beteiligungsverfahren ein. Die Verfahrensunterlagen werden dann für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu erfolgt eine Veröffentlichung im Internet für mindestens zwei Monate. Ort und Zeit der Auslegung der Verfahrensunterlagen werden zuvor öffentlich bekannt gemacht.


Mit der Landesplanerischen Feststellung vom 17.03.2023 wurde das Raumordnungsverfahren abgeschlossen.


Ansprechpartner/innen: Für Nachfragen zum Vorhaben steht seitens der Planungsträgerin (Stadt Soltau) Daniel Gebelein zur Verfügung (daniel.gebelein@stadt-soltau.de; 05191 82 610).

Ansprechpartner für Nachfragen zum Raumordnungsverfahren beim ArL Lüneburg ist Harald Kätker (harald.kaetker@arl-lg.niedersachsen.de; 04131-151309).


Stand: 20.03.2023

"leer" Bildrechte: ArL Lüneburg

ROV DOS: Untersuchungsraum

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Harald Kätker

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel: 04131/15-1309

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln