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ArL Lüneburg legt Untersuchungsrahmen für das Raumordnungsverfahren fest (Januar 2021)

Am 29. Januar 2021 hat das ArL Lüneburg den sogenannten "Untersuchungsrahmen" für das Raumordnungsverfahren für die beabsichtigte Erweiterung des DOS festgelegt. In diesem Schreiben an die Stadt Soltau legt das ArL Lüneburg fest, welche Informationen die Verfahrensunterlagen für das spätere Raumordnungsverfahren enthalten müssen. Grundlage für den Untersuchungsrahmen ist die von der Stadt Soltau für die Telefon-/Videokonferenzen am 23.11.2020 vorgelegte Unterlage. Diese enthält einen Vorschlag dafür, welche Informationen in welcher Tiefe für das Raumordnungsverfahren erhoben und aufbetreitet werden. Aus den Telefon-/Videokonferenzen am 23.11.2020 und den nachfolgenden Hinweisen und Stellungnahmen von Gemeinden, Landkreisen und weiteren Trägern öffentlicher Belange hat das ArL Lüneburg jetzt ergänzende Anforderungen an die Verfahrensunterlagen aufgelistet und in einem Schreiben an die Stadt Soltau als "Untersuchungsrahmen" zusammengefasst.

Neben dem Untersuchungsrahmen finden sich hier zum Download auch das Protokoll der Telefon-/Videokonferenzen von 23.11.2020, eine zusammenfassende Darstellung der schriftlich eingegangenen Stellungnahmen sowie die Feststellung zur UVP-Pflicht.

Stand: 18.11.2022


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