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Bauleitplanung

Fachbereich Städtebau und Bauleitplanung


Bauleitpläne sind der das gesamte Gemeindegebiet umfassende Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und daraus zu entwickelnde Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne). Sie dienen dazu, die städtebauliche Entwicklung und Nutzung des Gemeindegebiets - soweit erforderlich - vorzubereiten und zu leiten. Planungsträger für Bauleitpläne ist die Gemeinde. Sie ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Der Flächennutzungsplan stellt die von der Gemeinde gewollten verschiedenen städtebaulichen Nutzungen für die jeweiligen Flächen dar. Dies sind beispielsweise Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen oder landwirtschaftliche Nutzflächen. In der Begründung zum Flächennutzungsplan werden die Darstellungen erläutert.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg ist zuständig für Beratungen im Planaufstellungsverfahren der Bauleitpläne sowie für die Prüfung und Genehmigung von Flächennutzungsplänen der kreisfreien und großen selbständigen Städte: Hansestadt Lüneburg, Celle und Cuxhaven.

Außerdem werden entscheidende städtebaufachliche Stellungnahmen zur Städtebauförderung erstellt.

Weitere Informationen und Grundlegendes finden Sie unter dem Thema "Bauen & Wohnen" auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. http://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/staedtebau_bauleitplanung_baukultur/

Ansprechpartner:

Birgit Gutt Telefon:

Tel. 04131 - 15 - 1329

Heike Jakobi Telefon:

Tel. 04131 - 15 – 1338

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